Sachbeschädigung-wer zahlt letztendlich?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nicht gegen jede Sachbeschädigung gibt es eine Versicherung.

Wenn mir z. B. Jemand mein Mobiltelefon aus der Hand schlägt und drauf tritt, ist es eine Sachbeschädigung, aber ich bin dagegen nicht versichert.

Ich kann nur den Verursacher in Anspruch nehmen.

Eine Autoantenne kann von der Teilkasko getragen werden. Da würde, wenn es herauskommt, wer es getan hat, die Versicherung den Verursacher in Anspruch nehmen.

Man kann zusammenfassen:

Zahlen muss der Verursacher. Wenn eine Versicherung vorhanden ist, dann ist es Glück für den Geschädigten, weil es die beste Möglichkeit ist, an sein Geld zu kommen.

Da kann ich Dir einen Fall aus dem Eigenbestand als Beispiel präsentieren: Vor etwa 7 Tagen hat ein unbekannter Zeitgenosse die Eingangstür eines meiner Mietshäuser schwer beschädigt und zwar hatte er das untere Glaselement eingetreten. Die Polizei konnte ich davon überzeugen, dass das sicherlich ein Einbruchsversuch war. Hätte er die Scheibe nämlich zerstört bekommen, hätte er freien Zugriff auf die Türklinke bekommen. Für Schäden durch Einbrüche oder Einbruchsversuche zahlt mein Gebäudeversicherer. Wenn das aber als Sachbeschädigung zu werten gewesen wäre, wäre ich auf dem Schaden sitzen geblieben.

Im letztgenannten Falle hätte ich selbst dann in die Röhre schauen können, wenn der Täter erwischt worden wäre: Solche Leute haben in der Regel kein Geld und eine bei diesen bestehende Haftpflichtversicherung würde bei vorsätzlichem Handeln nicht zahlen.

Du hättest ruhig etws konkreter werden können!

Es geht um Schäden, die dem Vermieter zugefügt wurden. Also hat z. B. ein Mieter das Wasser laufen lassen. Das ist zunächst, da es sich nicht um Abwasser handelt, ein Leitungswasserschaden. Wenn er dagegen eine Versicherung hat, was sein kann aber nicht sein muss, reguliert die Kosten des Schadens die Versicherung. Je nachdem, wer zahlt, wird derjenige im nächsten Schritt auf den Mieter als Verursacher des Schadens zukommen.

Wenn der Mieter diese Art von Schäden versichert hat und es keine Ausschlüsse gibt (Vorsatz wäre so einer) übernimmt den Schaden die Versicherung des Mieters. Ist er nicht versichert, haftet er natürlich genauso.

Versicherungen sind keine Pflicht und dass man sie hat schützt einen nicht davor, sein Hirn einzuschalten und auch nach dem was das Hirn sagt zu handeln.