russische Rente&ALGII

4 Antworten

Wenn Du Anspruch auf Einkünfte hast, stellt sich doch ganz automatisch die Frage, warum das Jobcenter Dir den Lebensunterhalt zahlen sollte.

Jeder ALG II Bezieher der Anspruch auf eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung hat, ist mit der gleichen Forderung konfrontiert. Warum also Jemand nicht, der einen Anspruch an eine ausländische Rentenversicherung hat.

Welche Kosten erwarten Dich denn, wenn Du die Rente beantragst? Ein Brief an die Rentenversicherung um die Formulare zu bekommen und ein Brief um den Antrag hinzusenden. Eventuell hilft Dir sogar die russische Botschaft.

Die geschätzten Kosten liegen um ca. 100 €. Das ist ca. 25% meines Hartz-IV Satzes.

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@Dubravka

Mir ist klar, dass 100,- euro für dich viel Geld sind. Was ich nicht verstehe ist, was an einem Rentenantrag 100,- euro kosten soll.

ausserdem sind 100,- Euro, dreimal, 33,33 Euro, und dann ist es nicht mehr so schlimm.

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Russische Spätaussiedler erstreiten "Hartz IV"-Leistungen vor dem Sozialgericht

Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 25. März 2014:

Hier gehts weiter:

http://www.justiz.sachsen.de/sgdd/content/880.php

So ist es nunmal bei uns - Recht und Rechtsempfinden sind zwei paar Schuhe. Toll, was Du alles findest.

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@vulkanismus

Mir war so, als hätte ich schon einmal etwas darüber gelesen und darum habe ich gesucht.

Die russische Rente soll meist so gering sein, dass sich der teure Aufwand der monatlichen Überweisung nicht rechnet und von daher wird diese rente nur ein - oder zwei mal jährlich überwiesen. Damit ist den Leuten aber nicht geholfen und müssten also weiterhin staatliche Unterstützung beziehen.

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@Primus, DH !! - prima, was Du gefunden hast, so lernen wir alle dazu.

@Dubravka, wenn Du dies mit dem Jobcenter klärst, geh auf keinen Fall allein hin, sondern mit einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt. Dazu reiche ich Dir per Kompliment was rüber.

Kopiere die Pressemitteilung des Sozialgerichts Dresden (Link von Primus) und nimm das zum Jobcenter mit.

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Na ja, die Kosten hast du ja nur einmalig zu zahlen und da könntest du auch nachfragen, ob man dir ein zinsloses Darlehen gewähren würde, um die Kosten erstmal abzudecken.

Das Jobcenter möchte natürlich auch Geld sparen, was ich völlig in Ordnung finde.

Es ist leider nicht ganz so. In Russland unterliegt die Rente Schwankungen. Ich muss dann jedes Mal den russischen Rentenbescheid übersetzen lassen, was nicht gerade billig ist. Manchmal bekommt man die Rente gar nicht auf das Konto, und dann muss man recherchieren, warum - auf eigene Kosten natürlich.

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@machthor, Primus hat hierzu einen interessanten Link reingegeben.

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Die Haltung des Jobcenter ist doch völlig normal. Das ALG2 eine Sozialleistung die nur nach Bedürftigkeitsprüfung gezahlt wird. Wenn Sie nun Anspruch auf Rentenzahlungen haben, egal ob deutsche, russische,  chinesische oder woher auch immer, dann muss diese beantragt werden. Auch bei allen anderen Einkunftsarten wie Zum Beispiel Unterhaltszahlungen, Kapitaleinkünfte, Abfindungen, Leibrenten usw. müssten diese dem Jobcenter gemeldet und zunächst verwertet werden bevor es zur Auszahlung von ALG2 kommt. 

Das ist mir klar. Es geht aber nicht um die Rente, sondern um die mit der Antragsstellung verbundenen Kosten, die ziemlich hoch sein können.

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@billy, klick in der Antwort von Primus mal den Link an.

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@cyracus

Hätte ich so nicht für möglich gehalten. Vielleicht lag es auch daran das die Beklagten nach der Übersiedlung nach D aus der russischen Staatsbürgerschaft entlassen wurden.  

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