Rückzahlung Bafök nach Studium bei Erbschaft, auch bei Niedrigeinkommen?
Ich bin von Rückzahlung von Bafök freigestellt wegen Niedrigeinkommen. Muss ich bei einer eventuellen Erbschaft von zum Beispile 20.000 Euro dann doch zahlen, oder gibt es einen Schonbetrag ? Oder zählt Erbschaft nicht als Einkommen? Denn die Mitteilungspflicht bezieht sich nur auf verändertes Einkommen.
Danke für die Antwort
IIlona
2 Antworten
Sobald sich irgendetwas an Deinen Einkommensverhältnissen ändert, musst Du dies mitteilen. Das ist aber bei fast jedem Amt so.
Durch die Erbschaft verändern sich deine Vermögenswerte. Und das ist auch eine Grundlage der Bafök Berechnung. Mit einem Eigenvermögen von 20.000 hättest du gar kein Bafög bekommen. Deswegen schätze ich mal ganz stark, dass sich dadurch die Rückzahlungsregeln ändern werden. Angeben musst du es auf jeden Fall. Und dann siehst du ja was dabei rauskommt.