Rückzahlung an Sozialamt,wenn Eltern verstorben und die Schwester noch immer im Haus d. Eltern lebt?

2 Antworten

Bei Euch gehen jetzt mehrere Sachen durcheinander. Ich würde mich auf das konzentrieren, was jetzt akut ist, nämlich die Veräußerung des Hauses. Insofern stelle ich fest, dass zwar beide Töchter General- und Vorsorgevollmachten haben, aber eben nicht an einem Strang ziehen. Der Verkauf des elterlichen Hauses erscheint äußerst dringlich, ansonsten nämlich würde sich schon sehr schnell die Frage der Unterhaltspflicht stellen und zwar für beide Töchter. Ob insofern Forderungen zu erwarten sind, ist zwar bei Dir eher unwahrscheinlich, aber den Ärger hättest Du auf jeden Fall.Was die Eltern betrifft, so bleibt die Sachverhaltsschilderung in einem Punkt doch etwas vage: Sind die nun nur wegen körperlicher Gebrechen ins Heim gekommen, oder, liegt da auch eine Demenz vor? Im letztgenannten Falle könnte gerichtliche Betreuung beantragt werden und die würde dem Tauziehen ein Ende bereiten.

Die Abrechnung mit Deiner Schwester würde ich auf den Tag vertagen, an dem es soweit ist.

Danke,Privatier59,mein Vater ist wegen körperlichem Gebrechen im Pflegeheim wegen Parkinson und sitzt im Rollstuhl ist aber geistig fit.Meine Mutter hat Demenz und lebt im gleichen Heim auf der Demenzstation.Nur habe ich den Eindruck,daß es meine Schwester nicht sehr eilig hat,aus dem Haus auszuziehen(da müßte sie ja Miete bezahlen!!!!)

0
@ausdermupfel58

Die Eile wird ihr das Sozialamt schon beibringen. Da ihr Kinder offenbar nicht unterhaltsfähig seit, den geschuldeten Elternunterhalt aufzubringen, die Eltern aber ihr gesamtes Vermögen ohne Schonung für ihre Pflege einzusetzen haben, wird es schon bald den Hausverkauf für die Pflegekosten betreiben, bevor es Grundsicherung dauerhaft als laufende Leistung gewährt.

Spätestens mit Darlehensende wäre dem so - bekanntermaßen sind die Sozialkassen leer :-O

G imager761

0
@imager761

Danke,imager761,das Sozialamt hat bei uns Töchtern noch keine Einkommensprüfung bzw.Unterhaltsprüfung vorgenommen. Meinst Du ,daß die bald kommt?

0
@ausdermupfel58

Um mal die Antwort zu übernehmen: Ämter lassen sich leider viel Zeit in solchen Sachen, mitunter Jahre Zeit.

0
@Privatier59

Aus den Antworten und Kommentaren bisher, muß ich zum Verhalten meiner Schwester und dem Sozialamt gute Miene zum...........machen!!! Ich wollte nie das Sozialamt mit ins Spiel bringen,das war die Idee meiner Schwester nur um ihre Interessen durchzusetzen.

0
  1. Bei Gewährung von Grundsicherung oder entsprechendem Darlehen nimmt das Spzialamt aus rechtmäßig gewährten Leistungen 10 Jahre lang Regreß.

  2. Die kostenlose Gewährung vom Mietraum dürfte eine sittlich begründete Anstandsschenkung darstellen, die grds. keine Ausgleichspflicht im Rahmen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs darstellt.

G imager761