Rücknahme eines Beschlußes der Eigentümerversammlung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gegen jeden Beschluss kann innerhalb 4 Wochen nach der Eigentümerversammlung eingesprochen werden.

"Leider meldet sich der Verwalter nicht." Weswegen sollte er? Wenn die umentschlossene Miteigentümerin tatsächlich nachträglich gegen den Beschluss stimmte, wird das im Protokoll für die Eigentümerversammlung vermerkt. Dieses Protokoll kann logischerweise erst nach Ablauf der 4 Wochen erstellt werden.

Wartet dieses Schriftstück ab. Wenn daraus diesbezüglich nichts hervorgeht, besteht Handlungsbedarf. Vorher nicht.