Rücklastschrift - wer trägt die Kosten?

3 Antworten

Da Du nicht schreibst, um wieviel der Betrag zu hoch war, wieviel die Gebühren für die Rücklastschrift sind (üblich sind 3€) kann man nur spekulieren.

Zwei Tage vor Fälligkeit kann kein Unternehmen eine Lastschrift stoppen. Du hättest Dir darüber klar sein müssen, dass Deine Rücknahme der EE zu spät kommt.

Wenn Du der Verkaufsplattform plausibel machen kannst, dass Dir ein Schaden entstanden wäre, wenn Du der Lastschrift nicht widersprichst, der höher als die Gebühr für die Rücklastschrift ist, muss die Verkaufsplattform die Gebühren selbst tragen. Kannst Du so einen Schaden nicht plausibel machen, musst Du die Gebühr tragen, denn Du hast sie quasi ohne Not verursacht (Stichwort Schadenminderungspflicht)

Du schuldest nicht die Kosten für die Rücklastschrift denn die Abbuchung erfolgte gegen Deine Weisung und war rechtwidrig. Punkt, Ende.

So dachte ich auch. Aber gibt es dafür auch einen Paragraphen im BGB? Ich finde nämlich nichts.

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@Puma612

Wieso denn auch? Das geht umgekehrt: Wo es keinen Rechtsgrund für eine Kostenerstattung gibt, gibt es auch keinen Anspruch darauf.

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Fehler der falschen Rechnung bestätigen, besteht aber auf die entstanden Rücklastschriftgebühren.

Zurecht :-)

Du hast nicht die Einzugsremächtigung widerrufen, sondern der Rechnung widersprochen. Das berechtigt dich nicht zu Rückbuchung, sondern Erstattungsanspruch überhöhter Forderung.

Mit Einzugsermächtigung schuldest du aber Bereitstellung. Rücklastschriftgebühren sind zu erstatten.

G imager761

Ich habe schriftlich mitgeteilt, dass ich der Abbuchung widerspreche, aufgrund der nicht korrekten Rechnung.

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@Puma612

Und damit nicht der Teilnahme am Lastschriftverfahren widersprochen, sondern die Rechnungshöhe moniert. .

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