Rückgabe/Reparatur ohne Kassenbon

3 Antworten

In der Regel braucht man den Kassenbeleg. Ich würde jedoch einfach mal an den Kundenbetreuung fragen - vieleicht kommt man Ihnen entgegen!

Bei den meisten Sachen gibt es ja eine Garantie vom Hersteller. Wenn also das Geschäft nicht einlenkt, kann man versuchen den Hersteller direkt zu kontaktieren um den Defekt reparieren zu lassen.

An Stelle des Kassenzettels reicht schon die Kartenabrechnung aus, um Waren zu reklamieren. Ein Kassenbon und die Originalverpackung sind dafür nicht nötig, schreibt die Stiftung Warentest in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest". Ein Zeuge, der beim Kauf dabei war, sei bereits ausreichend. Für Forderungen, reklamierte Waren nur in der Originalverpackung zurückzugeben, gebe es keine Rechtsgrundlage.

Wenn die Ware schon in Gebrauch war und der Kunde vollständig vom Vertrag zurücktritt, darf der Händler Nutzungsersatz fordern. Das gilt jedoch nicht, wenn das Produkt aufgrund der Reklamation lediglich umtauscht wird. Wenn die Anleitung unverständlich ist, muss der Händler auf eigene Kosten dafür sorgen, dass beispielsweise ein falsch zusammengebauter Schrank wieder zerlegt wird.

Nachzulesen hier: http://www.stern.de/wirtschaft/news/kundenrechte-bei-rueckgabe-und-umtausch-reklamation-auch-ohne-kassenbon-1685945.html

Meistens braucht man einen Kassenbon, Rechnung. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Z. B. Festplatten via RMA da braucht man keinen Kauf-Nachweis.