Rohr gefroren im Bad und geplatzt: zahlt die Versicherung?

2 Antworten

Grundsätzlich ja, aber das völlig abdrehen der Heizung kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, denn eigentlich weis jeder, das man die Heizung im Winter mindest auf einer Mindeststufe laufen läßt. ausserdem waren sehr niedrige Temperaturen angekündigt.

Grundsätzlich nein, weil der Versicherte bei dieser seit Tagen anhaltenden Wetterlage und in dieser Jahreszeit mit plötzlich auftretenden, noch tieferen Minustemperaturen rechnen muß und durch "Abdrehen der Heizung" den Schaden ermöglicht hat.

Im Mai wäre die Sachlage anders, weil dann niemand mit einem plötzlichen Kälteeinbruch rechnen muß.