Riester-Rente. Was passiert, wenn ich im Alter auswandere?

gefragt von Adonis1 am 08.02.2010 um 16:58 Uhr

Wird die Rente auch ins Ausland ausgezahlt? Muss man rechtzeitig Anträge stellen? Meinen Eltern wurde die Reister-Rente empfohlen, sie müssen nicht mehr lange arbeiten und können die Zulagen noch mitnehmen. Allerdings überlegen sie, bald wieder in unsere Heimat zurückzukehren.

Frage beantworten Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von BildungsCenter am 8. Februar 2010 18:12
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort
mig hat rechts, hier kannst du es selber lesen:

http://www.privatealtersvorsorge.net/nachrichten/riester-nachbesserungen.html


dadurch wird das Produkt jetzt aber auch nicht besser...

Kommentar von mig112 am 8. Februar 2010 18:38

rechts?? Naja vielleicht besser, als links zu haben...

Kommentar von BildungsCenter am 9. Februar 2010 10:22

sorry für meine schnelle Schreibweise und kleinere Rechtschreibfehler...

Kommentar von mig112 am 9. Februar 2010 11:58

war ja nur Spaß :-)))

Kommentar von BildungsCenter am 9. Februar 2010 12:05

bei Euch kann man nie wissen ^^

Kommentar von B0062c7fab7bf0da32f420f3b225d453smallNiklaus am 20. Februar 2010 18:04

deine fetten Antworten sind unerträglich.

Kommentar von BildungsCenter am 20. Februar 2010 20:34

naja ein Glück muss ich es niemandem recht machen wie ich schreibe...


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Awando am 8. Februar 2010 19:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nach dem Urteil sollte die Umsetzung kein Problem mehr sein. Zumal das Urteil eigentlich allseits begrüßt wird. Allerdings ist eine entsprechende Änderung noch nicht offiziell umgesetzt.


anonym
beantwortet von mig112 am 8. Februar 2010 17:50
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Überhaupt kein Problem mehr, seit dem aktuellsten EU-Gerichtsurteil!!

Kommentar von Candlejack am 9. Februar 2010 11:00

Naja, das Gerichtsurteil sagt ja lediglich, dass die derzeitige Regelung nicht geht. Noch ist die neue Regelung nicht in Blei gegossen.


anonym
beantwortet von Wassertuermchen am 8. Februar 2010 17:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das wird schwierig mit der Argumentation. Vielleicht besteht die Möglichkeit, der Beibehaltung des Erstwohnsitzes?


anonym
beantwortet von broker am 8. Februar 2010 17:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Endet die unbeschränkte Steuerpflicht des Zulageberechtigten durch Aufgabe des inländischen Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsorts, gilt dies als „schädliche Verwendung“ mit der Folge, dass grundsätzlich die gesamte Förderung zurückgezahlt werden muss. Der Vorsorgesparer kann allerdings eine Stundung des Rückzahlungsbetrags bis zum Beginn der Auszahlungsphase über den Anbieter beantragen. Zinsen werden nicht berechnet. Haben deine Eltern bei der Beratung nichts von ihren Plänen erwähnt?


Kommentar von mig112 am 8. Februar 2010 17:49

Entschuldige, aber dein Text ist steinalt...!!

Kommentar von Candlejack am 9. Februar 2010 11:01

wer hat denn da die letzten Monate im Wintgerschlaf gelegen ?


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 20. Februar 2010 18:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt zwar ein EU-Urteil, aber noch kein Umsetzung in nationales Recht. Das wird noch warten müssen. Derzeit gilt noch Rückzahlung aller Zulagen und Steuervorteile bei Auswanderung isn Ausland. Was auch logisch ist, da du im Ausland nicht mehr dem deutschen Steuerrecht unterliegst. Da aber die Riesterförderung steuerlich gefördert wird, ist hier eine Neuregelung erforderlich.


Lissa
beantwortet von Lissa am 13. Februar 2010 23:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es kommt darauf an, in welches Land du auswanderst.

Wenn es sich in Europa befindet, musst du Förderungen und Zulagen nicht zurückzahlen.

http://www.barcelonafuerdeutsche.com/?seccion=wissenswertes&accion=menu&...


Frage beantworten Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter finanzfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.