Riester-Rente bei Erwerbsunfähigkeit?

gefragt von keith am 23.11.2008 um 17:40 Uhr

Ich habe gehört, dass auch Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Anspruch auf Riester-Zulagen haben. Wie kann man das genau in Anspruch nehmen?

Frage beantworten Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:


Rentenfrau
beantwortet von Rentenfrau am 25. November 2008 01:38
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aber das geht nur, wenn Du neben der Rente wegen Erwerbsminderung auch in der Rentenversicherung Pflichtbeiträge zahlst, z. B. durch Aufstockung der Rentenbeiträge eines Minijobs, oder durch Pflegetätigkeit.

Kommentar von Ab25270aca50e6fc0b7d501f1fe5280bsmallLissa am 25. November 2008 15:01

Das stimmt leider nicht.

Auch wenn man "nur" eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann man -ohne dass man weiter Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt- riestern.

Ich verweise dazu auf meine Antwort.

Kommentar von Cae1d154b68eed7423bd12b8382556b4smallRentenfrau am 26. November 2008 15:07

Hallo Lissa, Danke für die Korrektur, DAS wußte ich nun nicht. :-)) Habe es aber nun nachgeschlagen, durch dieses neue Eigenheimrentengesetz vom Sommer 2008 können nun auch Personen mit Rente wegen Erwerbsminderung selbständig riestern (eigene Berechtigung), und können die Riesterzulage beantragen, wenn Sie vor Bezug der Rente w/Erwerbsminderung förderberechtigt waren.


Lissa
beantwortet von Lissa am 23. November 2008 22:44
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Kommentar von ffsupport am 25. November 2008 01:59

Liebe Lissa,

dem Fragesteller war Deine Antwort wohl zu kurz, vielleicht könntest Du ihm noch eine kleine Hilfestellung zukommen lassen? Vielen Dank.

Ruth vom Finanzfrage.net-Support

Kommentar von Ab25270aca50e6fc0b7d501f1fe5280bsmallLissa am 25. November 2008 14:59

Wenn er auf den Link geklickt hätte, hätte er die Antwort gefunden.

Auf dieser Seite wird beschrieben, dass man riestern kann und ein weiterführender Link verweist auch auf den Weg zur Riester-Rente.

http://kuerzer.de/HORl9hIqi


anonym
beantwortet von dirkkk am 23. November 2008 22:00
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vollständig erwerbs- oder auch dienstunfähige menschen haben dennoch Anspruch auf Riesterzulagen. Funktioniert genau so, wie sonst auch: Vertrag bezahlen und Zulagenantrag stellen.


Frage beantworten Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter finanzfrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.