Ich habe gehört, dass auch Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung Anspruch auf Riester-Zulagen haben. Wie kann man das genau in Anspruch nehmen?

am 25. November 2008 01:38 Aber das geht nur, wenn Du neben der Rente wegen Erwerbsminderung auch in der Rentenversicherung Pflichtbeiträge zahlst, z. B. durch Aufstockung der Rentenbeiträge eines Minijobs, oder durch Pflegetätigkeit.

am 23. November 2008 22:44 Liebe Lissa,
dem Fragesteller war Deine Antwort wohl zu kurz, vielleicht könntest Du ihm noch eine kleine Hilfestellung zukommen lassen? Vielen Dank.
Ruth vom Finanzfrage.net-Support
Wenn er auf den Link geklickt hätte, hätte er die Antwort gefunden.
Auf dieser Seite wird beschrieben, dass man riestern kann und ein weiterführender Link verweist auch auf den Weg zur Riester-Rente.
Vollständig erwerbs- oder auch dienstunfähige menschen haben dennoch Anspruch auf Riesterzulagen. Funktioniert genau so, wie sonst auch: Vertrag bezahlen und Zulagenantrag stellen.
Das stimmt leider nicht.
Auch wenn man "nur" eine Erwerbsminderungsrente bezieht, kann man -ohne dass man weiter Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung zahlt- riestern.
Ich verweise dazu auf meine Antwort.
Hallo Lissa, Danke für die Korrektur, DAS wußte ich nun nicht. :-)) Habe es aber nun nachgeschlagen, durch dieses neue Eigenheimrentengesetz vom Sommer 2008 können nun auch Personen mit Rente wegen Erwerbsminderung selbständig riestern (eigene Berechtigung), und können die Riesterzulage beantragen, wenn Sie vor Bezug der Rente w/Erwerbsminderung förderberechtigt waren.