Renterschonung: Kann Finanzamt bei Bagatellfällen auf Rückforderung gegen Rentner verzichen?

gefragt von SteuerMeiderSteuerMeiderBronze-Fragant am 30.06.2009 um 13:26 Uhr

Gibts beim Finanzamt eine Rentnerschonung? Las heute, daß die vom Amt bei Rentnern bei Bagatellfällen auf Rückforderung gegen die Ruheständler verzichten wollen, geht das? Bei mir haben die noch nie auf etwas verzichtet !

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anonym
beantwortet von DervomFinanzamtSilber-Fragant am 30. Juni 2009 14:18
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Ich kann mir im Sinne der Gleichbehandlung nicht vorstellen, dass Rentner bevorzugt werden und ihre Einkommensteuer - auch wenn es nur ein paar Euro sind - nicht zahlen brauchen.

Ich habe unter meinen "Schäfchen" genug Leute, deren Einkommensteuer nur 12 oder 15 Euro beträgt. Trotzdem muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Der Grundsatz der Gleichbehandlung ist nunmal in der Abgabenordnung festgeschrieben und bindend.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrowPlatin-Fragant am 30. Juni 2009 15:53

Wenn schon wenige Cent vermutete Pfandunterschlagung bei einer Kassiererin im Supermarkt zu einem Arbeitsplatzverlust führen, dann ist das Jobrisiko für den Finanzbeamten schon unerträglich hoch, wenn er Rentner "verschonen" sollte.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinderDiamant-Fragant am 30. Juni 2009 16:40

Ich vermute es wird eine Anweisung geben bei Unterschreitung bestimmter Größenordnungen großzügig zu sein, weil man natürlich weiss, dass ein Finanzbeamter nicht nur auf eine mündliche Äußerung eines Ministers, Dinge unterlassen kann.

Kommentar von DervomFinanzamtSilber-Fragant am 30. Juni 2009 16:44

Hm...also ich bin weisungsgebunden. Letztendlich hab ich zu machen, was mein Dienstherr mir vorgibt! :)

Die Auswertung der Rentenmitteilung erfolgt in Rheinland-Pfalz aber auch erst ab 01.06.2010. Das dauert also noch eine ganze Weile...

Kommentar von 3ddde7745172ef689dcc6f27e7d9c64csmallSteuerMeiderBronze-Fragant am 1. Juli 2009 23:54

Danke.


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Lissa
beantwortet von LissaPlatin-Fragant am 3. Juli 2009 12:39
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wfwbinder
beantwortet von wfwbinderDiamant-Fragant am 30. Juni 2009 13:30
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Man kann Steuern erlassen, man kann ein Verfahren niederschlagen.

Wenn ich z. B. als Finanzbeamter in der Steuererklärung 2008 sehe, das ein Rentner zwar für 2005 bis 2007 zahlen müßte, aber jewels unter 50,- Euro, dann kann man auf die Anforderung der Erklärungen verzichten, weil die Bearbeitung mehr kosten würde, als die Nachforderungen ausmachen.

Das Verfahren wird dann niedergeschlagen. Es wäre aber kein Erlass. würde z. b. später rauskomen, das der gleiche Rentner noch andere Einnahmen hatte, die er vergas, dann könnte das noch nachgefordert werden.


Kommentar von 3ddde7745172ef689dcc6f27e7d9c64csmallSteuerMeiderBronze-Fragant am 1. Juli 2009 23:54

Danke.


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