Rentenzahlung auf das Konto = netto also keine Abzüge mehr?

2 Antworten

Rente ist - zumindest teilweise - der Einkommensteuer zu unterwerfen. Ob und in welcher Höhe bei dir welche anfällt, erfährst du, indem du eine Einkommensteuererklärung anfertigst.

Von der Bruttorente werden vom Rentenversicherungsträger die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an die KV überwiesen. Das was der Rentner auf das Konto überwiesen bekommt ist die Nettorente. Ab 2005 werden Renten und Pensionen aber zunehmend steuerpflichtig (Alterseinküntegesetz). Bis 2004 mußte nur der Ertragsanteil (65 Jahre: 27% bis 60 Jahre: 32%) der gesetzlichen Rente versteuert werden. Das Alterseinkünftegesetz ändert die Besteuerung von Renteneinkünften und Pensionen. Der steuerpflichtige Anteil bei Alt- und Neurenten ist ab dem Jahr 2005 auf 50% erhöht. In einer Übergangsphase von 35 Jahren wird ein Systemwechsel zur nachgelagerten Besteuerung durchgeführt, d. h. ab dem Jahr 2040 muß die Rente voll versteuert werden. http://www.n-heydorn.de/rentenbesteuerung.html