Rentenversicherungsbeitrag Werkstudent

2 Antworten

Hallo NamorRebew, ich habe eine ganz gute Seite gefunden, die die Rentenversicherungspflicht von Werkstudenten erläutert. allerdings glaube ich, dass die beträge auf die neue 450 Euro Regelung erhöht werden müssen, hier steht noch die 400-Euro-Job-Grenze.

Schau mal: http://www.400-euro.de/400/stud.html

Ich würde das dann so interpretieren: Wenn der Bruttolohn zwischen 450 und 850 (Beträge prüfen!!!) Euro monatlich liegt, ermäßigt sich der Beitrag des Studenten nach den Regeln der "Gleitzone", der Arbeitgeber zahlt jedoch die vollen 9,75 %. Für den Arbeitgeber ist deshalb eine Beschäftigung mit etwas über 450 Euro wesentlich günstiger, da er damit die 25-%-Pauschale bei "Geringfügigkeit" vermeidet. Der Student selbst zahlt z.B. bei 450 Euro nur etwa 16 Euro Rentenbeitrag.

Genaue Auskunft (kostenlos) erhältst Du sicherlich bei den Rentenberatern der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo NamorRebew,

also: Du meldest einen Werkstudenten immer auf eine Art an nämlich mit einer max. Arbeitszeit von 20 Std pro Woche (in den Semesterferien darf er auch mehr arbeiten und bekommt die extra Std dann als Überstunden ausgezahlt). Der Werkstudent hat ja einen Vertrag und sollte nicht weniger als die vereinbarten Std pro Woche arbeiten (das tun "normal" Angestellte ja auch nicht).

Sollte dann doch mal der Fall eintreten, dass der Werkstudent aufgrund von Klausuren etc. weniger arbeiten kann und dann z.B. nur auf 350€ im Monat kommt, wird trotzdem weiterhin der entsprechende Gleitzonen Rentenversicherungsbeitragssatz gezahlt. Andernfalls müsste man den Studenten immer wieder neu ab und anmelden, wenn er mal aus der Gleitzone fällt und das wäre für ein Unternehmen ein nicht tragbarer Aufwand.

Also zusammenfassend: Du meldest den Werkstudenten einmal an und sollte das kein Regelfall sein, dass er unter die Gleitzone fällt, bleibt der Rentensatz so wie er ist. In den meisten Unternehmen wird das auch so geregelt, dass der Student jeden Monat das selbe Gehalt bekommt und wenn es nicht anders geht dann mal mehr "vorarbeitet" und die Stunden im darauf Folgenden Monat angerechnet werden (geht super mittels Zeiterfassungssystem). So fällt er bestimmt nicht aus der Gleitzone.

Liebe Grüße