Frage von Roderich1955 27.12.2010

Rente+Grundsicherung+Heirat

  • Antwort von Rentenfrau 30.12.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Bei Heirat bist Du Deine Ehefrau zum Unterhalt verpflichtet, daher würde der Grundsicherungsträger sofort auf Dich zukommen und Unterhalt verlangen, damit kann sich Deine neue Ehefrau auf jeden Fall den Grundsicherungsantrag sparen. Außerdem würde das Einkommen des Ehemannes sowieso angerechnet, es käme also zu keiner Zahlung vom Grundsicherungsamt. Wenn Ihr noch nicht verheiratet seid und Ihr nicht zusammenlebt, würde sie aber Grundsicherung bekommen, wenn sie außer den 330 Euro keine weiteren Einkommen bzw. Vermögenswerte hätte.

  • Antwort von Wodie 27.12.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Das hoffe ich doch sehr

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