Rente, Aufwandsentschädigung; getrennt lebend; Ehegattenunterhalt?
Ich bekomme eine kleine EU Rente, duch politische Arbeit Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder; mein seit 17 Jahren getrennt lebender Ehepartner bezieht Sozialhilfe. Regelmäßig muss ich dem Amt Auskunft über meine Einkünfte erteilen. Nun die Frage, was ist Selbstbehalt? Wie und wann müsste ich Unterhalt zahlen? Bitte um qualifizierte Antworten. Danke naria 52
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Die Grenze beim Selbstbehalt gegenüber Ehegatten beträgt 1050 Euro (auf den Monat gerechnet). Wenn Du mit Deinem Einkommen über dem Betrag bist, dann müßtest Du Unterhalt für Deinen getrennt lebenden Gatten zahlen. Tipp: laß Dich doch mal beraten, ob Du die Scheidung wirklich so lange rauszögern solltest.
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Der Selbstbehalt gegenüber getrennt lebenden Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten beträgt 1000 €. Hier nachzulesen. http://www.anwalt-scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt.php
Kommentar von naria52 25.06.2012vielen Dank für den guten Link
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Vielen Dank für den guten Link