Frage von naria52 22.06.2012

Rente, Aufwandsentschädigung; getrennt lebend; Ehegattenunterhalt?

  • Hilfreichste Antwort von Rentenfrau 24.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Die Grenze beim Selbstbehalt gegenüber Ehegatten beträgt 1050 Euro (auf den Monat gerechnet). Wenn Du mit Deinem Einkommen über dem Betrag bist, dann müßtest Du Unterhalt für Deinen getrennt lebenden Gatten zahlen. Tipp: laß Dich doch mal beraten, ob Du die Scheidung wirklich so lange rauszögern solltest.

  • Antwort von qtbasket 22.06.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hier bekommst du eine qualifizierte Antwort:

    http://www.mein-recht.de/selbstbehalt.html

  • Antwort von billy 22.06.2012

    Der Selbstbehalt gegenüber getrennt lebenden Ehegatten oder geschiedenen Ehegatten beträgt 1000 €. Hier nachzulesen. http://www.anwalt-scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt.php

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