Rendite bei Kapital-Lebensversicherung (Altvertrag)

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1988 betrug der Höchtsrechnungszins (Garantiezins) meines Wissens 3,5%. Es handelt sich um einen regulierten Tarif, dessen Korrektheit die Aufsichtsbehörde (BaFin) prüft; der Wirtschaftsprüfer hat damit nichts zu tun. Auch bei den neuen Tarifen nicht. ;-)

Die Überprüfung, ob die AXA richtig gerechnet hat, kann ein versicherungmathematischer Sachverständiger machen. Dazu bräuchte er aber die Berechnungsgrundlagen der AXA, die diese aber erst rausrücken wird, wenn Du sie verklagst.

Du hat jetzt die Möglichkeit, bei der BaFin und/oder dem Ombusmann für das Versicherungswesen Beschwerde einzulegen. Oder zu klagen. Dabei ist die Reihenfolge erst Ombudsmann, dann Klage, weil der Ombudsmann Fälle, die bereits vor Gericht gelandet sind, nicht mehr annimmt.

Dass die Ablaufleistung derart absinkt, halte ich auch für ungewöhnlich; das würde ich mir auch mal vorrechnen lassen. Ich tippe darauf, dass der Schlussüberschuss komplett gestrichen wurde. Das ist eigentlich eine Belohnung für diejenigen, die bis zum Ende durchhalten. Den kann die Versicherung aber bis einen Tag vor Ablauf beliebig kürzen. Aber ohne Unterlagen sind das alles nur Vermutungen.

Leider waren die guten Zinsjahre ja zum Beginn Deines Vertrages, wo die Bemessungsgrundlage (das Deckungskapital) noch niedrig war. Ich tippe darauf, dass das aus rechtlicher Sicht korret gerechnet ist - trotzdem sehr ärgerlich für Dich.

Es ist die Frage, ob die Modalitäten Deines Vertrages genau so sind wie in der Musterrechnung. Ein Anhaltspunkt habe ich da nämlich schon: Die Musterrechnungen gehen bestimmt von jährlicher Zahlung des Beitrags aus. Du aber bezahlst den Beitrag monatlich. Das kostet Rendite. Möglicherweise sind da weitere Renditekiller mit in Deinem Vertrag, wie z.B. die Unfallzusatzversicherung.

Versicherungsabrechnungen kann man als Kunde nicht nachrechnen. Wie sollte das denn auch gehen? Da müßte die Versicherung sämtliche Buchhaltungsunterlagen herausrücken und das 30 Jahre rückwirkend. Da muß man sich verlassen darauf, dass die Versicherung ordnungsgemäß gerechnet hat, was im übrigen ja von Wirtschaftsprüfern ständig kontrolliert wird.

Freude darüber, dass meine Rendite 3,5 % beträgt, mag bei mir nicht recht aufkommen, da ich das vor 24 Jahren mit der LV gekoppelte DBV-Hypothekendarlehen in Höhe von 96.000 € in 6 Jahren zurückzahlen muss. Ich habe dann über 30 volle Jahre enorme Zinszahlungen auf den gesamten Darlehensbetrag geschultert, wobei die Zinsen weit über der LV-Rendite lagen.

Während lt. DBV-Prognose des Jahres 1988 zum Vertragsende noch ein Plus von 34.000 € (= Ablaufleistung 130.351 € minus Rückzahlung 96.000 €) herauskommen sollte, muss ich nun in 6 Jahren sogar noch 25.000 € (=71.000 € minus Rückzahlung 96.000 €) hinzuschießen bzw. fremdfinanzieren.

Daher - nehmt es mir nicht übel - bleibt für mich die Frage: Wie kann es sein, dass lt. Internet-Beiträgen bei anderen DBV-Altverträgen Renditen von deutlich über 4 % erwirtschaftet werden, bei meinem Vertrag jedoch nur von 3,5 %? Unbegreiflich ist mir auch, dass die DBV - wie ich es hier in Antworten lese - den Schlussüberschuss "bis einen Tag vor Ablauf beliebig kürzen" kann.

Dies hört sich alles sehr nach Willkür an, und was ich vermisse, ist Nachvollziehbarkeit.

Ich bedanke mich bei den Diskussionsteilnehmern für die teilweise sehr ausführlichen Antworten. Bei der Beurteilung, ob ich mit einer Rendite von 3,5 % nicht doch zufrieden sein sollte, bitte ich meine Antwort vom 12.11.2012, 22.44 h zu berücksichtigen. Danach war meine Entscheidung, meinen Hauskauf durch ein Versicherungsdarlehen mit verpfändeter LV-Auszahlung abzusichern, für mich katastrophal: Gegenüber Prognose habe ich 59.000 € verloren.

Zunehmend ärgerlich für mich ist auch das Informationsverhalten der DBV: In den vergangenen 2 Jahrzehnten erhielt ich von DBV regelmäßig Benachrichtigungen über die aktuelle Überschussbeteiligung (seit 2009 einschl. der Angaben über die vor. Schlusszahlung aus Bewertungsreserven). Erstmals in 2012 geschah dies jedoch nicht, obwohl eine solche Benachrichtigung wegen des zum 21.12.2012 in Kraft getretenen Versicherungsaufsichtsgesetzes gerade jetzt wichtig für die Frage war, ob ich die LV in 2018 ablaufen lasse oder vorzeitig kündige. Daher habe ich die DBV am 12.12.2012 aufgefordert, mir die ausgebliebene Benachrichtigung umgehend zuzusenden - bis heute keine Antwort.

Mit Blick auf den für die meisten Altkunden überraschenden Passus im Versicherungsaufsichtsgesetz bin ich empört über das Ausbleiben jeglicher Vorab-Informationen, u.a. bez. der Auswirkungen auf meine Altersplanung. Bei der Wertung der noch ausstehenden DBV-Antwort werde ich natürlich besonders auf die voraussichtliche "Schlusszahlung aus Bewertungsreserven" achten. Bisher lag sie lt. DBV-Benachrichtigung bei

  • 0 € in 2009
  • 0 € in 2010
  • 973 € in 2011

Hallo, Du vergist, dass von den Beiträgen am Anfang die Provisionen der Vermittler, zwischendurch die Verwaltungskosten und auch das Todesfallrisiko gedeckt werden mussten. Mit einer Rendite von 3,5%, die noch dazu steuerfrei ist (!), stehst Du super da !

Grundsätzlich kann der Ombudsmann darauf angesprochen werden, aber auf den ersten Blick sieht das o.k. aus.

Viel Glück

Barmer