Reisespesen - Insolvenz des Arbeitgebers!

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Das sind zivilrechtlich bevorrechtigte Konkursforderungen. Aber ob die aus der Insolvenzmasse gedeckt werden können, kann ich Dir nicht sagen.

Der Arbeitnehmer kann diese Reisespesen, soweit sie nicht erstattet werden, in seiner Steuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N ansetzen. Sie wirken sich nur steuermindernd aus, wenn der Werbungskostenpauschbetrag von € 1.000 im Steuerjahr überschritten wird.

Da Sie ja die Reisespesen ausgelegt haben, werden diese evt. per Insolvenz Ausfallgeld erstattet. Bei der Bundesagentur erkundigen. Es sind ja keine normalen Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter, sondern zumindest bevorzugte Forderungen, da verauslagte Kosten des Unternehmens.

Ist noch genug Geld da aus der Insolvenzmasse-bekommst Du es vielleicht-sonst nur der Trost : Steuervorteil/Werbungskosten.