Reisekostenabrechnung nachträglich korrigieren?

1 Antwort

Da "unrichtige" RKA, insb. deren fortgesetzte Paxis, zur Kündigung führen können, hast Du mit Recht Bauchschmerzen.

Bei Deinem betriebsinternen Klärungsgespräch sollte dieser Aspekt aber nicht im Vordergrund des Gespräches stehen, sondern einfach der geschehene "Fehler" und dessen gewünschte Korrektur. Zunächst wendest Du Dich mit Deinem Problem an Deinen Vorgesetzten und nach Absprache an die Personalabteilung, die Dir den richtigen Weg ("Stornierung und neue RKA") zeigen sollte. Protokolliere für Dich sicherheitshalber diese beiden Gespräche schriftlich. 

also ich bin ja nun nicht vom Fach aber würde es hier nicht auch ausreichen dem " guten Gewissen " wegen, nur zukünftig von sich aus eine jeweils korrekte RKS der Firma vorzulegen ? 

Die Buchhaltung würde sich zwar wundern aber wenn man einen triftigen Grund dazu liefert  .....? 

Aber wie gesagt, mein Name ist Hase....... ich weiss von nix !   ;-) 

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@Gaenseliesel

Das wäre sicherlich machbar, aber hier geht es lt. Frage um "Längere Zeit geschäftlich unterwegs". Das ist also ein höherer Betrag!

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