Frage von dimagi 18.08.2012

Reisekostenabrechnung als Freiberufler

  • Antwort von EnnoBecker 18.08.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Und wieder einmal ein Mensch, der "Honorar" oder wie er seine Rechnung nennt nicht von "Ausgaben" unterscheiden kann.

    Hat der Bäcker dich je gefragt, ob er seine Fahrten zur Mühle absetzen kann?

    Hat er nicht, da halte ich jede Wette. Er berechnet dir einfach die 10 Cent fürs Brötchen und fertig. Falls du in München wohnst: ...die 35 Cent.

    Aber das sollte dir dein Steuerberater hinlänglich erläutert haben - deswegen verwundert mich die Frage etwas.

  • Antwort von obelix 18.08.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Reisekosten in Rechnung stellen heisst dann wohl Einnahmen erhöht. Die Ausgaben hattest du und die setzt du an bei der EÜR.

  • Antwort von Privatier59 18.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wenn Du Deine Buchführung ordnungsgemäß betreibst mußt Du das sogar: Einmal auf der Einnahmeseite und einmal auf der Ausgabeseite.

  • Antwort von billy 18.08.2012

    Wenn sie zuvor ordnungsgemäß verbucht wurden, Ja.

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