Reisekostenabrechnung als Freiberufler
Kann ich Reisekosten ansetzen auch wenn ich sie dem Kunden in Rechnung gestellt habe. Danke für entsprechende Informationen
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Und wieder einmal ein Mensch, der "Honorar" oder wie er seine Rechnung nennt nicht von "Ausgaben" unterscheiden kann.
Hat der Bäcker dich je gefragt, ob er seine Fahrten zur Mühle absetzen kann?
Hat er nicht, da halte ich jede Wette. Er berechnet dir einfach die 10 Cent fürs Brötchen und fertig. Falls du in München wohnst: ...die 35 Cent.
Aber das sollte dir dein Steuerberater hinlänglich erläutert haben - deswegen verwundert mich die Frage etwas.
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Reisekosten in Rechnung stellen heisst dann wohl Einnahmen erhöht. Die Ausgaben hattest du und die setzt du an bei der EÜR.
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Wenn Du Deine Buchführung ordnungsgemäß betreibst mußt Du das sogar: Einmal auf der Einnahmeseite und einmal auf der Ausgabeseite.
Kommentar von dimagi 18.08.2012Danke für die schnelle Info. Kann meine Ekst.-Erklärung nun fertigstellen.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 18.08.2012Kann meine Ekst.-Erklärung nun fertigstellen.
Wird sicherlich ein feines Werklein werden.
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 18.08.2012Unsinn. Auf der Einnahmenseite hat er nur "Honorar" oder "Gebühr" oder wie auch immer er seine Einnahmen nennt.
Dass in seinen Rechnungen auch seine RK drin sind, ist reine Kalkulation, weiter nichts. Oder tafelt dir der Bäcker auch seine Fahrten zur Mühle extra auf?
Kommentar von Privatier59Privatier59 18.08.2012...und wieso schreibt er dann, er habe die Reisekosten dem Kunden in Rechnung gestellt? Macht das der Bäcker? Jetzt hast Du Dich vergallopiert!
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 18.08.2012und wieso schreibt er dann, er habe die Reisekosten dem Kunden in Rechnung gestellt?
Das ist der Ausfluss seiner Kenntnisse.
Wir haben hier bei Holzbrincks Plattform das Thema Honorar bereits mehrfach durchdiskutiert.
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Wenn sie zuvor ordnungsgemäß verbucht wurden, Ja.
Mano mano mano mann...! DH
Ich könnte mir vorstellen, die "Verwirrung" rührt daher, dass bei Angestellten, sofern die Reisekosten vom Arbeitgeber erstattet werden, diese dann nicht nochmals als Werbungskosten angesetzt werden dürfen? Aber das ist halt was anderes...
Ganz im Gegentum: Sie müssen sie als WK ansetzen, sonst werden die Gelder als AL versteuert.
Auch hier ist es so, dass die Einnahme etwas anderes ist als die Ausgabe.