Reicht die Aushändigung nur eines Schlüssels für eine Mietminderung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein ich denke nicht das ein fehlender Schlüssel eine Mietminderung rechtfertigt. Da muss schon ein schwerwiegender Grund vorliegen, Heizungsausfall oder ähnliches. Aber nachvollziehen kann ich dein Problem schon. Ihr hattet doch Wohnungsübergabe/ Schlüsselübergabe ? Also wenn es mir so ergehen würde, ich würde dem Verwalter nochmals kontaktieren und ansonsten einen Nachschlüssel anfertigen lassen. Das wäre mir auch zu nervig mit nur einem Wohnungsschlüssel. Die 8,-Euro hätte ich dann auch noch übrig. K.

Ja, das könnte vermutlich nicht nur in Neukölln (so z.B. AG Neukölln, AZ: 8 C 39/98) zu einer Mietminderung führen. Dort wurden dem Einzelmieter zwei Schlüsselsätze zugesprochen (und bei Bedarf für Familienangehörige oder Bedienstete auch mehr). Notfalls kann der Anspruch gerichtlich eingeklagt werden. http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps-a-z/artikel/schluessel.html

Diese harte Methode ("Klage") wird sicherlich nur dann erforderlich sein, wenn es sich um Systemschlüssel handelt, die sich nicht einfach nachmachen lassen und für die man auf die Kooperation des Verwalters bzw. Vermieters angewiesen ist. In einfachen Fällen ("Nachmachenkönnen") wird sich die Androhung der Ersatzvornahme nach einer Vorwarnzeit von 7 Tagen anbieten. Danach werden die Schlüsselkosten einfach von der übernächsten Mietrate einbehalten. Wem dieses nicklige Verfahren zu doof ist und Zeit hat, der handelt einfach und guckt sich die nächste Betriebskostenabrechnung noch gründlicher an;-))

Ja, das könnte vermutlich nicht nur in Neukölln (so z.B. AG Neukölln, AZ: 8 C 39/98) zu einer Mietminderung führen.

Eher nicht. Der hier dargestellte Anspruch auf Schlüsselsätze pro Mietpartei hat mit einer Mietminderung nichts zu tun: Die scheidet - wie von mir kommentiert - für bei Vertragsschluss bekannte Mängel nun mal definitiv aus :-O

G imager761

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@imager761

bei Vertragsschluss bekannte Mängel

Du kennst den Vertrag und warst dabei?

Die Schlüssel werden bei Vertragsabschluss idR nicht gezählt und ihre Anzahl nicht erwähnt, weil sie sich noch in Obhut des Vormieters befinden.

Die Anzahl der übergebenen Schlüssel wird sachgerechterweise im Übergabeprotokoll festgehalten oder bei der Wohnungsübergabe festgestellt. Wenn dann nur ein Schlüsselsatz übergeben wird, besteht bei Wohnungsübergabe - trotz Unterschrift - ein Mangel, sogar noch durch den Vertragspartner bestätigt :-O))

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Reicht die Aushändigung nur eines Schlüssels für eine Mietminderung?

Nein: Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu.

Sofern denn kein Zweitschlüssel auf eigene Kosten selbst nachgefertigt werden kann (Sicherheitskarte), bleibt euch nur, immer wieder darauf zu drängen.

Denn eine Ersatzvornahme auf Kosten des Vermieters (Zylinderwechsel und Schlüssel für alle Mietparteien) dürfte IMHO wg. Unverhältnismässigkeit und Eigentumsrecht (!) des VM ausscheiden. Mindestens die erheblichen Kosten dürfte er erfolgreich abwenden können :-O

Und nur am Rande: Vertrags- und daher Ansprechpartner wäre ausschließlich der Vermieter, nicht Verwalter :-) Wenn man denn den falschen Baum anbellt, dauert es eben etwas länger :-O

G imager761

Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu.

Vielleicht konnte der neue Mieter den Mangel gar nicht erkennen, weil im Vertrag nichts von der Schlüsselanzahl steht? Kennst Du den Vertrag?

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