Frage von stefan35 26.01.2010

Rechtsanwalt als Zeugenbeistand im Zivilprozess zulässig und welche Gebühren?

  • Antwort von TinaH 27.01.2010

    Das ist zulässig. Dein Anwalt kann zur Zeugeneinvernahme mitgenommen werden. Die Gebühren sind Abs. 1 der Vorbemerkung 3 zu Teil 3 VV RVG zu entnehmen, also eine 1,3 Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 RVG.

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