Frage von Masterchief2207 02.02.2012

Rechte des Bürgen bei Autokredit

  • Antwort von bernd2012 02.02.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Für die Blauäugigkeit muss sie jetzt geradestehen und im ungünszigsten Fall, also wenn er weiter nicht zahlt, die ganze Zeche löhnen.

    Gegen ihren Ex kann sie die Kosten allerdings zivilrechtlich wieder einfordern. Dafür benötigt sie einen Anwalt, der ein Honorar verlangt und hat nicht mal Gewissheit, dass der Ex zahlen kann.

  • Antwort von TopJob 03.02.2012

    Scheinbar handelt es sich um eine gesamtschuldnerische Bürgschaft. Dies bedeutet, dass die Bank nicht nachweisen muss, dass der eigentliche Schuldner kein Geld mehr hat und nicht zahlen kann, bevor sie auf den Bürgen zugehen und die Zahlung verlangen kann.

    Aus dem Vertrag wird sie so ohne Weiteres wohl nicht raus kommen. Allenfalls kann sie versuchen das Geld vom eigentlichen Schuldner einzutreiben. Zur Not sogar per gerichtlichem Mahnbescheid und Kontopfändung. Wenn es tatsächlich so ist, dass der Schuldner das Geld zahlen könnte, ist dieses sogar noch ziemlich erfolgsversprechend. Aber das beste wird erstmal sein, dieses dem Ex-Freund klar zu machen und auf die gerade genannte Vorgehensweise hinzuweisen. Vielleicht zahlt er dann auch schon freiwillig.

  • Antwort von mig112 02.02.2012

    Dummheit muß bestraft werden!

    Vielleicht gäbe es eine Möglichkeit, des Kfz habhaft zu werden, dann wäre die Bürgin fein raus.

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