Rechte des Bürgen bei Autokredit
hallo, folgendes problem:
eine freundin von mir hat vor etwa einem jahr eine bürgschaft für einen autokredit übernommen. der kreditnehmer war ihr damaliger ex-freund, der sie zur bürgschaft überredet hat, wiel sein auto angeblich nicht mehr zu gebrauchen war. aus naivität und der berühmten "rosaroten brille" hat sie mit unterschrieben. allerdings hat sich schnell herausgestellt, dass der schuldner die raten nicht pünktilch bezahlt, weshalb schon einige mahnungen eingetroffen sind.
das problem ist allerdings, dass der schuldner arbeitslos geworden ist,aber theoretisch das geld für die raten zur verfügung hat, da er noch zuhause wohnt und ansich keine ausgaben hat.
vor etwa zwei monaten kam von der skoda-bank eine mahnung mit der aufforderung, den bis dato fälligen betrag zu zahlen, oder der vertrag wird gekündigt, wodurch eine sofortige zahlung der restschuld notwendig ist.
die beträge wurden von der mutter der bürgin übernommen, um eine lohnpfändung zu verhindern. dies wurde aber nur veranlasst, weil der schuldner versichert hat, die beträge nun pünktlich zu bezahlen. daraus ist allerdings nichts geworden.
nun möchte ich wissen, welche möglichkeiten die bürgin hat, um aus dem vertrag raus zu kommen bzw. um zu veranlassen, dass der schuldner selbst pünktlich zum zahlen veranlasst wird.
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Antwort von bernd2012 02.02.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Für die Blauäugigkeit muss sie jetzt geradestehen und im ungünszigsten Fall, also wenn er weiter nicht zahlt, die ganze Zeche löhnen.
Gegen ihren Ex kann sie die Kosten allerdings zivilrechtlich wieder einfordern. Dafür benötigt sie einen Anwalt, der ein Honorar verlangt und hat nicht mal Gewissheit, dass der Ex zahlen kann.
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Scheinbar handelt es sich um eine gesamtschuldnerische Bürgschaft. Dies bedeutet, dass die Bank nicht nachweisen muss, dass der eigentliche Schuldner kein Geld mehr hat und nicht zahlen kann, bevor sie auf den Bürgen zugehen und die Zahlung verlangen kann.
Aus dem Vertrag wird sie so ohne Weiteres wohl nicht raus kommen. Allenfalls kann sie versuchen das Geld vom eigentlichen Schuldner einzutreiben. Zur Not sogar per gerichtlichem Mahnbescheid und Kontopfändung. Wenn es tatsächlich so ist, dass der Schuldner das Geld zahlen könnte, ist dieses sogar noch ziemlich erfolgsversprechend. Aber das beste wird erstmal sein, dieses dem Ex-Freund klar zu machen und auf die gerade genannte Vorgehensweise hinzuweisen. Vielleicht zahlt er dann auch schon freiwillig.
Kommentar von Masterchief2207 03.02.2012du meinst also, dass sie per anwalt von ihm das geld holen soll,oder? ist das denn so einfach?
Kommentar von TopJobTopJob 03.02.2012Das das alles so einfach ist wollte ich jetzt auch nicht ausdrücken. Aber wenn man eine Bürgschaft eingeht heißt dieses nicht, dass man zahlen darf, ohne irgendwelche Ansprüche zu erhalten. Wenn du zahlst, zahlst du schließlich das Auto des Schuldners ab. Dir entstehen also Ansprüche gegen diesen. Und diese kann du entsprechend von ihm erstattet bekommen. Im zweifel halt nach einem Mahnbescheid durch Kontopfändung, etc.
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Dummheit muß bestraft werden!
Vielleicht gäbe es eine Möglichkeit, des Kfz habhaft zu werden, dann wäre die Bürgin fein raus.
Kommentar von Masterchief2207 02.02.2012ja dummheit trifft es ganz richtig...
was meinst du mit "habhaft"?
Kommentar von mig112mig112 02.02.2012habhaft ==> bekommen, haben, sich aneignen, schnappen, mopsen, unter den Nagel reissen, abluchsen, in Beschlag nehmen, in Besitz bringen, übernehmen...!
Kommentar von Masterchief2207 02.02.2012und was siehst du da für möglichkeiten? das wäre ja die frage...
Kommentar von EnnoBeckerEnnoBecker 12.07.2012Was hat er denn geschrieben?
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also sie könnte quasi auch den kredit auslösen und ihn dann dazu verklagen, die gezahlten beträge an sie aus zu bezahlen?
Richtig, aber sie soll sich mal nicht zu viel Hoffnung machen, dass sie das Geld zurück bekommt.
Wer hat denn den Kfz Brief???
die bank hat den brief soweit ich weiß.
Dann sollte sie den Kredit nicht ablösen, sondern das Fahrzeug von der Bank kaufen. Da muss man zwar viel mit denen reden, aber es klappt i.d.R. Danach lässt sie das Fahrzeug sicherstellen und kann es dann verwerten.
Wenn sie nur ablöst, ist das Geld weg und der Ex hat das Fahrzeug incl Brief.
wen nich das rihcitg verstehe soll sie das mit der bank so abklären, dass sie quasi kreditnehmer wird, das geld dann eben an die bank bezahlt und somit für sich den brief bekommt?
So ungefähr. Sie sollte der Bank ein Angebot machen, dass sie die offene Forderung begleicht, aber diese Zahlung als Kauf angesehen wird, damit sie den Brief bekommt und damit Eigentümerin ist.
Kreditnehmerin kann sie nicht werden.
Das muss sie aber ganz behutsam machen, sonst wird das nichts.
Ich habe das schon einige Male für meine Kunden gemacht und da hat es stets geklappt.
sie macht der bank also den vorschlag, die sagen wir 3000€ zu begleichen unter der bedingung, dass sie im anschluss den brief bekommt.
damit kann sie ja dann theoretisch bei ihm klingeln und die schlüssel verlangen...?
Genau so ist das. Nur das sie da nicht klingeln sollte, sondern ein Gerichtsvollzieher. Aber bitte behutsam vorgehen, sonst bleibt sie auf den Kosten sitzen.
Kannst mich gerne auch über Freunde anmailen für weiter Infos, da ich mich hier nur gerade aufhalte, weil " GuteFrage.net" gerade nicht funktioniert.
ok ich werde morgen mal mit ihr darüber reden.
vielen dank schon mal!
werde mich nochmal melden, wenn ich weitere fragen habe!