Rechte bei Verletzung des Bankgeheimnisses?

gefragt von JasminchenJasminchen am 27.12.2009 um 12:48 Uhr

Ein Freund hat sein Konto bei der gleichen Bank wie seine Eltern in der Nähe des Elternhauses. Man kennt sich seit Jahren. Neulich hat sich der Bankangestellte „verplappert“: „Ihr Sohn hat das Konto schon wieder ordentlich überzogen.“ Welche Rechte kann der Sohn geltend machen?

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Bernd2009
beantwortet von Bernd2009 am 27. Dezember 2009 13:27
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...neben der schriftlichen Beschwerde an den Vorstand der Bank würde ich auch überlegen, die Bank zu wechseln und das auch dem "vorlauten" Bankmitarbeiter deutlich sagen...Wenn man es ganz "oben" aufhängen will, kann man den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes anschreiben (Adresse im Internet). Der Datenschutzbeauftragte wird dann die Leitung der Bank (Hauptstelle) zur schriftlichen Stellungnahme auffordern und ggf. der Bank gegenüber eine Art Abmahnung aussprechen...


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anonym
beantwortet von guensing am 27. Dezember 2009 13:08
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Es gibt in Deutschland kein echtes Bankgeheimnis. Die Bankmitarbeiter sind aber aufgrund ihres Vertrags mit der Bank zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Sohn kann sich bei der Bank bzw. den Vorgesetzten der Bankangestellten über die Pflichtverletzung beschweren. Wahrscheinlich wird die Angestellte dann "belehrt". Schließlich sollte das Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde ein "Vertrauensverhältnis" sein, das prinzipiell keine einschlägigen Angaben an Dritte gestattet.

Kommentar von guensing am 27. Dezember 2009 13:19

Sollte der Kunde durch die Verletzung des Vertrauensverhältnisses einen echten Schaden erlitten haben, könnte er Klage auf Ersatz zum Zivilgericht erheben. Denkbar wäre auch eine Zivilklage auf Unterlassung solcher Angaben an Dritte. Aber das bedeutet dann Prozessrisiko und wird sich im vorliegenden Fall nicht lohnen.


Snooopy155
beantwortet von Snooopy155 am 27. Dezember 2009 17:27
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Wenn er schlau ist, wird er die Bank wechseln und die Bankangestellte im Beisein ihres Vorgesetzten bitten in Zukunft solche "Versprecher" zu unterlassen. Diese Bitte wird beim Vorgesetzten ihre Wirkung nicht verfehlen. Da es offensichtlich aber nicht das erste mal ist, dass das Konto deutlich ins Soll geraten ist wäre Dein Freund gut beraten, sich im Umgang mit Geld disziplinierter zu verhalten.



anonym
beantwortet von Helga45 am 27. Dezember 2009 12:53
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Die Bank muss den Schaden wieder gut machen. Wie das aber in diesem Fall machbar sein soll, kann ich mir nicht vorstellen.

Kommentar von guensing am 27. Dezember 2009 13:12

Von einem ersatzfähigen Schaden kann man da wohl kaum sprechen.


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