Ein Freund hat sein Konto bei der gleichen Bank wie seine Eltern in der Nähe des Elternhauses. Man kennt sich seit Jahren. Neulich hat sich der Bankangestellte „verplappert“: „Ihr Sohn hat das Konto schon wieder ordentlich überzogen.“ Welche Rechte kann der Sohn geltend machen?

...neben der schriftlichen Beschwerde an den Vorstand der Bank würde ich auch überlegen, die Bank zu wechseln und das auch dem "vorlauten" Bankmitarbeiter deutlich sagen...Wenn man es ganz "oben" aufhängen will, kann man den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes anschreiben (Adresse im Internet). Der Datenschutzbeauftragte wird dann die Leitung der Bank (Hauptstelle) zur schriftlichen Stellungnahme auffordern und ggf. der Bank gegenüber eine Art Abmahnung aussprechen...
Es gibt in Deutschland kein echtes Bankgeheimnis. Die Bankmitarbeiter sind aber aufgrund ihres Vertrags mit der Bank zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Sohn kann sich bei der Bank bzw. den Vorgesetzten der Bankangestellten über die Pflichtverletzung beschweren. Wahrscheinlich wird die Angestellte dann "belehrt". Schließlich sollte das Verhältnis zwischen Bank und Bankkunde ein "Vertrauensverhältnis" sein, das prinzipiell keine einschlägigen Angaben an Dritte gestattet.
Sollte der Kunde durch die Verletzung des Vertrauensverhältnisses einen echten Schaden erlitten haben, könnte er Klage auf Ersatz zum Zivilgericht erheben. Denkbar wäre auch eine Zivilklage auf Unterlassung solcher Angaben an Dritte. Aber das bedeutet dann Prozessrisiko und wird sich im vorliegenden Fall nicht lohnen.

Wenn er schlau ist, wird er die Bank wechseln und die Bankangestellte im Beisein ihres Vorgesetzten bitten in Zukunft solche "Versprecher" zu unterlassen. Diese Bitte wird beim Vorgesetzten ihre Wirkung nicht verfehlen. Da es offensichtlich aber nicht das erste mal ist, dass das Konto deutlich ins Soll geraten ist wäre Dein Freund gut beraten, sich im Umgang mit Geld disziplinierter zu verhalten.