Die Rechnungen für Vermietung wurden vom Finanzamt abgelehnt, weil die Lieferadresse meine Wohnanschrift ist, ist das ok?

2 Antworten

Was wurde denn geliefert?

Wenn es eine Komplettleistung "Lieferung und Einbau einer Badewanne" wäre, wäre das richtig.

Wenn es aber um irgendwelche Dinge geht, die man nicht einfach rumliegen lassen kann, dann ist es logisch sie sich nach Hauses liefern zu lassen, um sie dann beim nächsten Besuch am Objekt dort einzusetzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Lieferungen waren immer Stücklieferungen, wie Lampen, Einbauherd (später selbst eingebaut) oder Kühlschrank. Gibt es hier eine rechtliche Grundlage für einen Einspruch?

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@turlma

Dann überzeuge die Finanzbeamten mal mit Fotos, Nachweisen usw.

Es ist relativ unlogisch, sich einen Herd nach Hause liefern zu lassen, denn dann ins Auto, oder auf einen Handwagen zu wuchten, selbst zum vermieteten Objekt zu verbringen udn einzubauen, anstatt den vom Lieferanten gleich dorthin bringen zu lassen.

Du musst Überzeugungsarbeit leisten (womit ich nicht sagen will, dass es nciht möglich ist), denn jeder der die Story mit Herd udn Kühlschrank liest wird als erstes denken "der neue wurde Daheim eingebaut udn der gebrauchte in die Mietwohnung gebracht."

Auf der anderen Seite haben solche Geräte Produktionsnummern, die auch auf den Rechnungen vermerkt sind, oder zumindest Marke udn Typ, also man kann es nachweisen.

Leider etwas Arbeit für Dich, diese Nachweise zu erbringen.

Bei den Lampen usw. gilt das, was ich schon in der Antwort schrieb, da ist es logisch.

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Sag nur, Du hast die Rechnung unaufgefordert der EKSt-Erklärung beigefügt. Da hast Du nun den Salat. Gehe nicht zum Fürst wenn Du nicht gerufen wirst.

Im übrigen läßt sich das alles korrigieren wenn man Einspruch einlegt und die Sache erklärt. Wenn allerdings Gegenstand der Lieferung goldene Wasserhähne waren, dann wird sich der Finanzbeamte das wohl sicher selber mal anschauen wollen.

Leider bin ich vom FA aufgefordert, immer die "Originalrechnungen" vorzulegen. Nach telefonischer Rücksprache beim FA, wurde mir mitgeteilt, dass hier die Lieferadresse ausschlaggebend ist. 

Rechtlich sauber, oder Willkür?

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