Rechnung nach Krankenhausaufenthalt?

4 Antworten

Die Informationen sind etwas dürftig. Ich vermute mal du bist in Deutschland versichert und hast über den Arbeitgeber eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. (betriebliche Krankenversicheurng) Wenn du in Deutschland gesetzlich versichert bist, zahlt die Kasse den Krankenhausaufenthalt für den allgemeinen Teil. Wenn du Zusatzleistungen (Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Privatarzt) vereinbart hast, musst du die entweder selbst zahlen oder deiner Zusatzversicherung einreichen. Was das Vertragsverhältnis für Zusatzleistungen angeht bist du selbst Vertragspartner und Auftraggeber, also auch Zahlungspflichtiger. Konnte dir das helfen?


Hallo, und vielen Dank für dir schnelle Antwort. Ja ich bin über AOK versichert und zusätzlich auch, über den Arbeitgeber, Privat (er bezahlt die Zusatzversicherung - SDK). Ich muss einfach dort mal anrufen und die Sache klären. Es kann sein das ich die Rechnung zur SDK schicken muss

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@Alexander140590

Aber zuerst darfst du bezahlen.

Auf der Rechnung stehen bestimmt die erbrachten Leistungen drauf.

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@Alexander140590

Stationäre Aufenthalte rechnen die Gesellschaften in der Regel direkt ab und du musst als Patient NICHT in Vorleistung gehen. Allerdings klappt das nur wenn die SDK auch bescheid weiß. Hast du denn bei Aufnahme im KKH eine Karte vorgelegt oder nur die Wahlleistungen in Anspruch genommen ohne dass die SDK etwas erfahren hat?  Dann kann das nämlich nicht klappen.

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Hallo, es wurden ja schon richtige Hinweise zum Versicherungsschutz gegeben. Um nichts unnötiges zu tun, wäre hilfreich, zu wissen, worüber die Rechnung lautet:

Ist dort eine Fallpauschale (DRG) mit Ziffern aufgeführt, gehört sie zur AOK und ist dort nicht gelandet, weil das Krankenkaus keine Angabe zum Versicherungschutz hatte. Oder es war eine Privatklinik.

Rechnungen a.) über ein besseres Zimmer und b.) Behandlung durch Chefärzte gehören zur PKV, wenn diese Leistungen dort auch versichert sind.

Soviel sollte der Rechnung zu entnehmen sein.

Viel Glück

Barmer

Es fällt mir schwer zu glauben, daß Du gleichzeitig eine gesetzliche Versicherung und eine private Vollversicherung haben solltest. Kann es sein, daß Du nur eine private Zusatzversicherung hast?

Wenn es sich um die Abrechnung privater Zusatzleistungen handelt, mußt Du die Rechnung bezahlen und dann die Rechnung bei der PKV einreichen.

Ich habe eine Zusatzversicherung über den Arbeitgeber

Ja aber bekomme ich das Geld wieder Zurück? Oder soll ich am besten die Rechnung zur PKV zuschicken?

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@Alexander140590

Ich bin selber privat versichert und rate Dir, es zu machen wie ich:

Such mal auf der Internetseite Deiner PKV, ob es dort Einreichungsformulare gibt. Die füllt man aus und sendet sie mit dem Original der Krankenhausrechnung an die PKV.

Rein rechtlich bist Du gegenüber dem Krankenhaus hinsichtlich der privat abzurechnenden Zusatzleistungen der Kostenschuldner. Du mußt also zahlen und Dir von der PKV das Geld zurück holen.

Ich hoffe im übrigen für Dich, daß hinsichtlich der in Rechnung gestellten Kosten auch Versicherungsschutz besteht. Ein Betrag von 1000 Euro für 3 Tage Krankenhausaufenthalt nur für Zusatzleistungen kommt mir jedenfalls reichlich hoch vor.

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Hallo,

wer ist genau der Absender der Rechnung: das Krankenhaus oder ein Arzt/ Ärzte des Krankenhauses?

Welche Leistungen sind in der Rechnung aufgeführt? Honorare nach GOÄ? Oder Ein-Bett-Zimmer? Oder ...?

Gruß

RHW