Rechnung fällig zum ...! Zählt der Geldeingang?

1 Antwort

Der Elektriker ist sehr klug, oder gut beraten. Denn mit der Angabe des Datums hat er die Fälligkeit gem. BGB genau bezeichnet. An diesem Tag mußte das Geld in seinem Verfügungsbereich sein. Damit hat er das Recht sowohl Mahngebühren, wie auch ggf. Zinsen zu berechnen. Ob nun 10,- Euro gleich nötig waren bleibt dahin gestellt, aber wenn er es in der AGB hat, bekommt er es durch.