Frage von ohrwurm 24.01.2011

Rabatt, weil Hersteller Auto nicht zum angekündigten Termin ausliefert?

  • Antwort von mig112 24.01.2011
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Seit wann heißt denn "angekündigter Termin" gleichzeitig "garantiertes Auslieferungsdatum"!??

    Du verlangst definitiv zuviel und wirst daher gar nichts bekommen!

  • Antwort von OttoBufonto 24.01.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es handelt sich immer um einen unverbindlichen Liefertermin - die Betonung liegt auf unvebindlich - deshalb kann der Kunde keine Rechte ohne weiteres geltend machen.

    Erst bei Verzug und mehrmaliger schriftlicher Aufforderung zur Lieferung, ca. 4-6 Monate, kann man einen Rücktritt vom Kaufvertrag durchsetzen.

    Alles andere und mehr geht nicht !

  • Antwort von schnuffi27 29.01.2011

    Was steht den in deinem Kaufvertrag über eventuellen Schadensersatz bei einer Nichtauslieferung?

  • Antwort von demosthenes 24.01.2011

    Als bei mir mal der angekündigte Termin deutlich überzogen zu werden drohte, stellte mir der Händler freiwillig einen Vorführwagen zur Verfügung, den ich bis zur Lieferung fahren konnte.

    Natürlich hängt es aber auch von den Randbedingungen ab.

    Wenn der Termin um wenige Tage überzogen wird, dann ist das natürlich etwas anderes, als wenn es um Wochen oder Monate geht und ausserdem spielt es sicher auch eine Rolle, ob Du noch einen "alten", fahrbereiten Wagen hast, den Du in Zahlung geben wirst oder ob der schon verkauft oder verschrottet ist.

  • Antwort von Zitterbacke 24.01.2011

    Ein unverbindlicher Termin kann vom Händler, ohne dass sich irgendwelche Rechtsfolgen ergeben, bis zu sechs Wochen überschritten werden.Der ADAC schreibt dazu : " Hat der Händler den unverbindlichen Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, so können Sie den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Ein Verzugsschaden ist vom Verkäufer aber nur zu ersetzen, wenn er den Verzug zu vertreten hat. Setzen Sie dem Verkäufer weiter eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zur Lieferung, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Wagen auch nicht innerhalb dieser Frist geliefert wird und den Verkäufer ein Verschulden trifft." http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/neufahrzeuge/neuwagenkau... Gruß Z... .

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!