Quellensteuer Onvista Bank

2 Antworten

Ich habe von der Onvista Bank das Formular W8-BEN zugesandt bekommen. Damit kann man sich die amerikanische Steuer erstatten lassen.

Auch für die Schweizer Steuerbehörde stellt die Onvista Bank eine Bescheinigung aus. Das kostet 20 Euro. Bei anderen Banken ist das kostenlos.

Eine Bank außerhalb der USA kann mit den Steuerbehörden ein Abkommen als "Qualified Intermediary" abschließen, so daß nicht die erhöhten Ausländersätze auf Dividenden aus USA erhoben werden, sondern nach Offenlegung von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz (vor allem auch Wohnsitzland) die erniedrigten Sätze von 15%. Die DAB Bank hat diesen QI-Status.

Für andere Länder rechnet die DAB Bank die ausländische Quellensteuer bereits auf die Abgeltungssteuer an, d.h. zahlt man in einem Land 15% Quellensteuer, so behält die DAB Bank noch weitere 10% ein, um den Abgeltungssteuersatz von 25% zu erreichen. Allerdings kann auch die ausländische Quellensteuer höher als die Abgeltungssteuer ausfallen, wodurch rückforderbare Quellensteueransprüche entstehen. Diese Rückerstattungsanforderung bietet die DAB Bank als (kostenpflichtigen) Service an, d.h. das lohnt sich nicht für ein paar Euro an Dividende.

So sind nicht nur USA, Japan und UK bei der DAB Bank aufgrund von Steuerabkommen einfach zu handhaben, auch die Rückerstattung in Frankreich oder der Schweiz wird über die Bank angeboten. Haarig wird es nur (bei jedoch jeder Bank), wenn man italienische oder spanische Dividenden besteuert bekommt.

Die Onvista-Bank ist die frühere Fimatex. Dort war meines Wissens der US-Handel im GTS-System nicht möglich, d.h. es könnte durchaus sein, daß hier kein besonderer Steuerstatus in USA besteht. Ebenso ist ggf. die Einbehaltung von Quellensteuer in anderen Ländern sehr wahrscheinlich nicht besonders geregelt oder durch die Bank unterstützt, so daß sich Anleger selbst um alles kümmern müssen.

Fondsgesellschaften verrechnen das auf Fondsebene, so daß die Quellensteuer (tatsächlich, anrechenbar, fiktiv) explizit ausgewiesen wird und ggf. zur Füllung des Quellensteuer-Topfs führt. Das ist bei jeder Bank recht unproblematisch - außer daß die korrekte Ausweisung der Quellensteuer bei zum Zeitpunkt des Verkaufs von Fondsanteilen noch nicht vorliegenden Geschäftsberichten (nämlich zwischen Geschäftsjahresende und Geschäftsberichtsveröffentlichung) bei manchen Banken falsch ist und nicht korrigiert wird.