Prüft das Finanzamt Zinshöhe einer NV-Bescheinigung?

1 Antwort

Es ist geplant, auch die von der Abgeltungssteuer aufgrund einer NVB befreiten Kapitaleinkünfte an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.

Ferner sollen sämtliche NVB und Freistellungsaufträge (FSA) mit Steuernummer versehen werden. Nach einer Übergangsfrist werden sämtliche FSA ohne Steuernummer ungültig. Das Bundeszentralamt bekommt schon seit längerem von den Banken die per FSA freigestellenten Kapitaleinkünfte gemeldet, wodurch die Fälle weiterbearbeitet werden, bei denen die Sparerpauschbeträge überschritten werden.

Die genauen Zeitpunkte dieser seit langem überfälligen, sinnvollen Maßnahmen sind dann sicherlich der Presse zu entnehmen.