Privatkredit--> kenntnisnahme Ehepartner erforderlich????

2 Antworten

Hmm.. nach §1365ff BGB ist die Einwilligung oder nachträgliche Genehmigung durch den Ehepartner erforderlich. Der Vertrag ohne die Genehmigung wäre unwirksam, d.h. wohl rückabzuwickeln. Die Frage ist nun, ob der Ehemann eine Kenntnisnahme und Genehmigung seiner Frau vorgetäuscht hat (in diesem Fall hätte die Bank Schadensersatzansprüche gegen den Ehemann) oder ob die Bank vergaß, diese Genehmigung einzuholen (dann wäre die Bank in der Pflicht). Gibt es eine Dokumentation des Kreditabschlusses?

Ob das im Kreditgeschäft so anwendbar ist, sollte man lieber einen Anwalt prüfen lassen.

Danke gandalf94305 für die qualifizierte Antwort. So kenne ich Dich..;-). Ich versuche nähere Info zu erhalten und dann "texte" ich das hier..

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@urmel2000

Hallo gandalf94305..;-) Ich habe mittlerweile detailierte Info: Ehepaar besitzt gemeinsam ein recht hoch verschuldetes Häusle (~90% VW). Privatkredit wurde nur auf Herrn X formuliert. Monatl. Belastung des Privatkredits,- netto 35,00TEUR (brutto 52,00TEUR), beläuft sich auf 620,00EU. Somit incl. der BauFi-Belastung arg nah an Ex-Minimum. PK datiert von Anfang 2008. Gibt es eine Chance? Danke U.

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@urmel2000

Nun, wie gesagt, es kommt auf die Dokumentation der Bank an. Wenn dort der Ehemann die Einwilligung der Ehefrau suggeriert hat (ohne sie zu haben), wäre er in der Pflicht. Da er jedoch Miteigentümer des Hauses ist, kann dies zur Verwertung des Hauses führen. Wenn der Ehemann gar nicht gefragt wurde und er dachte, er könne das alleine durchziehen, dann gibt es vielleicht eine Chance, die mit einem Anwalt mal zu klären ist. Es ist auch zu prüfen, ob Ansprüche aus 2008 überhaupt noch geltend gemacht werden können.

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Die Zustimmung des Ehepartners ist grundsätzlich NICHT immer erforderlich. Der von Gandalf zitierte § 1365 BGB regelt die Verfügung des Ehepartners über sein Vermögen. Ist kein Vermögen da, braucht der Ehepartner auch nicht zuzustimmen. Wird vorhandenes Vermögen nicht für den Kredit belastet, braucht es auch keine Zustimmung des Ehepartners.

Eine reine Kenntnisnahme ist ohnehin nicht erforderlich, wenn, geht es immer um eine dokumentierte Zustimmung.

Um es noch einmal zu verdeutlichen: Ehepartner, die kein nennenswertes Vermögen besitzen, können ohne Mitwirkung des anderen Ehepartners Kredite ohne jede Beschränkung alleine für sich aufnehmen.

Hallo Giszmo..;-) vorab danke! Ich habe mittlerweile detailierte Info: Ehepaar besitzt gemeinsam ein recht hoch verschuldetes Häusle (~90% VW). Privatkredit wurde nur auf Herrn X formuliert. Monatl. Belastung der netto 35,00TEUR (brutto 52,00TEUR) beläuft sich auf 620,00EU. Somit incl. der BauFi-Belastung arg nah an Ex-Minimum. PK datiert von Anfang 2008. Gibt es eine Chance? Danke U.

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@urmel2000

Wenn der Kredit ohne Sicherheiten gegeben wurde, eher nicht, weil die Kreditaufnahme nicht zustimmungsbedürftig ist. Wenn Sicherheiten gestellt wurden, muss man sich die Sache genauer ansehen, weil es dann um die Frage geht, ob der die Sicherheit gebende Ehepartner damit sein Vermögen belastet hat.

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