Privates Veräußerungsgeschäft - Verkauf eines Grundstückes das SBV war

3 Antworten

Mir gibt zu denken, dass du schreibst "Es war im Sonderbetribsvermögen" - ist es denn zwischenzeitlich nicht mehr im SBV? Dann läge ein privates Veräußerungsgeschäft vor.

Anderenfalls, wenn das Grundstück nach wie vor SBV wäre, wäre der Verkaufserlös als Sonderbetriebseinnahme zu erfassen - und zwar als letzte, wenn mit dem Verkauf das SBV endet. Gegenläufig wäre der Abgang der (mindestens) 2 Buchwerte Sonderbetriebsausgabe.

Ich vermute, das "war" bezieht sich auf

Nach über 12 Jahren verkauft nun die Gesellschafterin gewinnbringend dieses Grundstück.

Also wenn die Vermutung richtig ist, dann verkauft sie das Grundstück logischerweise aus dem BV.

Eine nähere Beleuchtung wert sind aber noch

hat Privat ein Grundstück gekauft

Das ist entweder zu bezweifeln oder es fehlt (nur zur Abrundung, nicht für den verkaufsfall hier) noch eine Angabe, wann und wie das Grundstück vom PV ins BV gekommen ist und ob damals ein 23er ermittelt wurde.

und

(1997)

Im Zusammenhang mit "Nach über 12 Jahren". Wenn es jetzt verkauft wurde, sind es zwar auch über 12 Jahre, aber normalerweise würde man das doch entsprechend mit "nach knapp/über 15 Jahren" beschreiben. Warum also kommt die Frage jetzt und nicht 2009?

Hat vielleicht das FA solange geschlafen und sich erst jetzt gemeldet?

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§ 23 Abs 1. Satz 5 Nr 1 meinte ich natürlich

Sorry für die schlechte Grammatik. Hatte es gerade sehr eilig :-)