Privater Währungsumtausch?

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Ein häufiger Umtausch von Währungen durch eine Privatperson könnte beim größeren Sti(e)l gewerbsmäßigen Charakter annehmen, der zunächst zu steuerpflichtigen Spekulationsgewinnen und dann noch zum Gewerbebetrieb führen könnte.

Im übrigen können solche Umtauschaktionen nahe an den Geldwäschebestimmungen sein, wenn sie mit unbekannten Dritten und nicht mehr mit Freunden erfolgen.