Private Schulden: Wann werden diese in ein Schuldenregister eingetragen und gibt es ein Verfallsdatum, also bestehen irgendwann keine Ansprüche mehr?
Es gibt eine notarielle Schuldenanerkenntnis aus dem Jahre 1997. Der Gläubiger hat nie etwas unternommen, um die Schulden einzutreiben, obwohl in der Urkunde steht: "Ich unterwerfe mich der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen..." Wie viele Jahre bleiben diese Schulden bestehen? Der Schuldner ist inzwischen verstorben. Wer kann Einsicht nehmen in das Schuldenregister?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Wisaba:
Der Gläubiger kann aufgrund Erbnachweis die Vollstreckungsklausel umschreiben lassen und in das Vermögen der Erben jahrzehntelang vollstrecken.
Personendbezogenen Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis erhält man gegen Nachweis einer beabsichtigten Zwangsvollstreckung.
Was für ein "Schuldenregister" meinst Du denn? Fragst Du überhaupt aus Deutschland? Das was Du da nennst dürfte hierzulande nirgends in einem Register eingetragen sein.