Praktikumvetrag + Nebenjob als Student
Guten Tag, ich bin eine Studentin aus Ausland und mein Studium wird in Deutschland ab Oktober anfangen. Soviel ich weiß, sind die Regelungen für auslandsstudenten denen von deutschen Studenten gleich: die Arbeitszeit muss nicht die Obergrenze von 20 Stunden pro Woche überschreiten, usw. Das Steuerabzugverfahren in Deutschland sieht leider ziemlich kompliziert aus)) also würde gerne ein paar Fragen stellen. Zurzeit arbeite ich 15 Stunden pro Woche laut dem Arbeitsvertrag für Saisonkraft, der ab Oktober neue abgeschlossen werden muss, und ab diesem Monat (Oktober) möchte ich diese Arbeit maximal 10 Stunde pro Woche ausüben, denn neben dieser Tatigleit habe ich die Mogligkeit noch eine Arbeit zu bekommen und in diesem Fall kann ich mit dem Arbeitgeber den Praktikumsvertrag abschließen, aber auch mit der Begrenzung auf 10 Stunden pro Woche. Der Verdienst, sowohl bei der ersten Tätigkeit, als auch bei der zweiten wird weniger als 400 jeweils monatlich betragen, aber zusammen werde ich zwischen 400 und 800 bekommen – die Gleitzone, wenn ich es nicht falsch verstehe. Ich habe schon 2 Lohnsteuerkarten bei dem Finanzamt bekommen. Die Frage ist: welchem Arbeitgeber wäre es günstiger für mich die Lohnsteuerkarte mit der 1-n Steuerklasse abgeben und welchen mit der 6-en? Oder Praktikumsvertrag ist wie jeglicher Mini-Job in diesem Fall betrachtet und es spielt überhaupt keine Rolle? Und noch eine Frage: Falls ich gebe die Karte mit der 1-n Steuerklasse, dann bezahl der Arbeitgeber die Steuern, weil ich eine Studentin bin? Und mit der LS-Karte mit der 6-n Steuerklasse sieht die Situation umgekehrt aus, nicht der Arbeitgeber, sondern ich selbst muss alle Steuern bezahlen? Vielen, vielen Dank!!
-
Antwort von Akunmatat 09.09.2012
Halo, Barmer, vielen Dank für deine Antwort!
Die Situation mit beiden Jobs hat sich ein bisschen geändert. Ich werde keinen Praktikumsvertrag abschließen, sondern werde einfach zwei Minijobs haben, jeder mit dem Einkommen nicht mehr als 400 Euro/Monat.
Ich habe im Internet bisschen recherchiert und die Information zu Pauschalversteuerung gefunden. Zitat: „…außer Vorlage einer 2. Lohnsteuerkarte kann der Arbeitgeber auch pauschal nur 2 % an Lohnsteuer für diesen Job abführen….“
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann die Situation mit 2 Jobs so aussehen:
- Ein AG bekommt die Lohnsteuerkate mit Steuerklasse 1. In diesem Fall muss ich keine Lohn- oder Renterversicherung bezahlen und mein Brutto Gehalt = Netto Gehalt. (Ich habe staatliche Krankenversicherung)
z.B: das Einkommen ist 300 Euro/Monat und ich bekommen 300 Euro/Monat.
- Das Einkommen bei dem zweiten AG soll nicht unbedingt nach Klasse 6 abgerechnet werden und die Einkünfte aus diesem Minijob werden dann nicht auf der Lohnsteuerkarte erscheinen. Wenn ich das verstehe, dann soll nut 2% von dem Brutto Einkommen entrichtet werden? Keine Renteversicherung? Und diese 2% kann dann aus meinen Verdienst abgerechnet werden, während der AG oder ich keine andere Steuer bezahlen?
z.B.: das Einkommen ist 200 Euro Monat – 2% = 200 Euro – 4 Euro = 186 Euro/Monat?
Vielen Dank!!!
-
Hallo,
ich hoffe, ich habs verstanden. Einer der Jobs kann ein Minijob sein, dann zahlt der AG einen Ausgleich für Steuern und Sozialabgaben. Da ist meist keine Karte nötig, wenn doch, nimm die 6.
Im anderen Job dann die 1. Wenn der Arbeitgeber berücksichtigt, dass du studierst und als Student krankenversichert bist, muss er nur Rentenversicherung und Steuern abführen.
Eine Abrehnung nach Gleitzone wäre auch möglich, aber sehr kompliziert und nicht vorteilhaft.
Viel Glück
Barmer
Kommentar von Akunmatat 09.09.2012Halo, Barmer, vielen Dank für deine Antwort!
Die Situation mit beiden Jobs hat sich ein bisschen geändert. Ich werde keinen Praktikumsvertrag abschließen, sondern werde einfach zwei Minijobs haben, jeder mit dem Einkommen nicht mehr als 400 Euro/Monat.
Ich habe im Internet bisschen recherchiert und die Information zu Pauschalversteuerung gefunden. Zitat: „…außer Vorlage einer 2. Lohnsteuerkarte kann der Arbeitgeber auch pauschal nur 2 % an Lohnsteuer für diesen Job abführen….“
Wenn ich das richtig verstanden habe, kann die Situation mit 2 Jobs so aussehen:
- Ein AG bekommt die Lohnsteuerkate mit Steuerklasse 1. In diesem Fall muss ich keine Lohn- oder Renterversicherung bezahlen und mein Brutto Gehalt = Netto Gehalt. (Ich habe staatliche Krankenversicherung)
z.B: das Einkommen ist 300 Euro/Monat und ich bekommen 300 Euro/Monat.
- Das Einkommen bei dem zweiten AG soll nicht unbedingt nach Klasse 6 abgerechnet werden und die Einkünfte aus diesem Minijob werden dann nicht auf der Lohnsteuerkarte erscheinen. Wenn ich das verstehe, dann soll nut 2% von dem Brutto Einkommen entrichtet werden? Keine Renteversicherung? Und diese 2% kann dann aus meinen Verdienst abgerechnet werden, während der AG oder ich keine andere Steuer bezahlen?
z.B.: das Einkommen ist 200 Euro Monat – 2% = 200 Euro – 4 Euro = 186 Euro/Monat?
Vielen Dank!!!
Kommentar von barmerbarmer 09.09.2012Nein, das wird nicht klappen. 2 Minijobs geht nicht.
Entweder teilen sich die beiden Arbeitgeber die Gleitzonenregelung (sehr kompliziert http://www.400-euro.de/400/gleitzone.html und dann brauchen wohl auch beide eine Steuerkarte oder einer macht einen korrekten Werkstudentenjob mit Steuerkarte und Rentenversicherung und der andere einen Minijob.
Viel Glück
Barmer
Kommentar von Akunmatat 10.09.2012Vielen Dank!!!
-
Lieber Akunmatat,
bitte nutzen in Zukunft die "Antwort kommentieren" Funktion um deine Anmerkungen zu machen. Dies dient der besseren Übersicht.
Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam