Prämienzahlung von der Steuer absetzen

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Diese Prämie für den Verbesserungsvorschlag resultiert idR aus einer mehrjährigen Erfahrung an diesem Arbeitsplatz. Die BFH-Rechtsprechung hat uU hierfür die Anwendbarkeit der sog. "Fünftelregelung" vorgesehen, die für eine verringerte (Grenz-)Besteuerung dieser Prämie sorgen kann. "Steuerbegünstigt sind auch Prämien für Verbesserungsvorschläge, die nach dem Zeitaufwand des Arbeitnehmers berechnet werden (BFH-Urteil vom 16.12.1996, VI R 51/96, BStBl. 1997 II S. 222)." Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16978.xhtml?currentModule=steuern

Insofern müßte dieser tariflich besteuerte Prämienbetrag nochmals in der Anlage N 2010, Zeile 17 angegeben und die entsprechende Unterlage beigefügt werden.