Pflichtpraktikum in der Schweiz, Quellensteuer / Steuerausländer

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Hallo,

also, da du dich für 5 1/2 Monate überwiegend in der Schweiz aufhalten wirst, bist du auch dazu verpflichtet, dich dorthin umzumelden. Den Erstwohnsitz kannst du nur dort haben, wo du dich auch tatsächlich aufhälst.

Aus meiner Erfahrung weiß ich, dass es sinnvoll ist sich mit dem Schweizer Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. Da in der Schweiz viele Deutsche arbeiten, haben die Arbeitgeber Erfahrungswerte, was die steuerlichen Konsequenzen für "Ausländer" angeht.