Pflichten in der Bedarfsgemeinschaft
Welche finanziellen und sozialen Pflichten haben Partner in einer Bedarfsgemeinscahft bzw. eheähnlichen Partnerschaft? Wofür tragen sie gegenseiitg die Verantwortung und müssen füreinander einstehen? Die Situation ist folgende: Ein Mann und eine Frau wohnen und leben seit 25 Jahren fest liiert zusammen. Nun ist der Mann schwer erkrankt und wird sterben. Er ist sehr pflegebedürftig. Sie lehnt jede Verantwortung zur Organisation oder Übername von Betreuung und Pflege ab. Sie möchte nicht, dass er in der gemeinsamen Wohnung bleibt, obwohl rein theoretisch eine Pflege und Versorgung dort organisiert werden könnte (und auch kostengünstiger bis kostenlos wäre). Sie kümmert sich weder um Anträge und Kostenübernahmen noch um Beratung oder Information zu Pflegeeinrichtungen. Sie kümmert sich nicht um Wäsche und Taschengeld oder um Krankengeld und Rente oder finanzielle Absicherung oder Pflegestufe, etc. Sie möchte auch nicht "seine" Miete für die gemeinsame Wohnung tragen. Sie lehnt all das ab, weil sie ja nicht verheiratet seien. Sie besitzt eine Generalvollmacht. Seine erwachsenen Kinder haben so gut wie keinen Kontakt zu beiden, da der Vater und dessen Partnerin den Kontakt nicht suchen und wünschen. Die KInder haben kaum eine Beziehung zum Vater, weil er sie verließ als sie noch sehr jung waren. Sie haben auch nie Geld vom Vater erhalten. Wer muss nun die Pflege und Betreuung sicherstellen und organisieren, die Anträge stellen, die Einrichtungen besictigen, die Verträge unterzeichnen, etc? Wer darf/muss entscheiden welche Einrichtung genommen wird und was sie kosten darf? Und wer muss das dann zahlen? Darf die Lebensgefährtin alle Verantwortung und Kostenübernahme einfach ablehnen? Darüber hinaus sind die Rente, die Krankenversicherung, das Krankengeld und das Einkommen nicht geklärt, da offenbar nicht eingezahlt wurde. Der Vater ist zwar privat-krankenversichert, aber hat kein Einkommen mehr und kann nicht zahlen, weil er kein Anspruch auf Krankengeld aus dieser Versicherung besitzt und keine Rente eingezahlt hat. Das war ihr bekant. Wer muss sich nun darum kümmern und ggf Unterhalt zahlen? Wer muss ggf. für die Pflegekosten und medizinische Versorgung zahlen, ohne Kranken-/Pflege-Versicherung und Rente? Die Partnerin ist gesund und hat Einkommen. Sie will für seine Miete der gemeinsamen Wohnung nicht aufkommen, keine Hilfsmittel zahlen, etc. Darf sie das? Können die Kinder eine Beteiligung an der Organisation und den Kosten für Pflege etc. ablehnen?
1 Antwort
Ehegatten haben rechtliche Pflichten, Lebensgefährten/innen allenfalls moralische. So ist es nun einmal, mag es auch zu traurigen Folgen führen.
Angehörige in gerader Linie schulden einander Unterhalt. Die Kinder könnten daher unterhaltspflichtig sein. "Könnten" als Einschränkung nicht wegen der persönlichen Vorgeschichte, denn in durchaus vergleichbaren Fällen hat die Rechtsprechung den Einwand fehlender persönlicher Kontakte nicht gelten lassen. Die Einschränkung wird nur gemacht, weil Unterhaltspflicht nur dann besteht, wenn die persönliche Leistungsfähigkeit gegeben ist und da sind Freibeträge in nicht unbeachtlicher Höhe zu berücksichtigen.
Wer das Ganze, die Pflege und die Betreuung, organisieren muß? Wenn sich kein anderer dazu bereit findet, der Staat: Das Amtsgericht setzt bei Notwendigkeit einen amtlichen Betreuer ein.
Eine Vollmacht bringt keine Pflicht, sie auch auszuüben. Wenn sich die Lebensgefährtin nicht kümmern will, müssen und werden andere das tun. Entweder die Kinder oder, wenn die auch nicht wollen, ein Betreuer.
Hallo, Dank für die Antworten! Heißt das dann, dass trotz des Willens des Sterbenden durch die Generalvollmacht (und auch einer Patientenverfügung) worin die Lebenspartnerin als Entscheidungsträgering und Handelnde steht, sie zu nichts verpflichtet ist? Keine Entscheidungen und Kostenübernahmen? Obwohl sie 25 Jahre zusammenlebten und die Kinder nur wneige Jahre, entstehen keine Verantwortungen und Pflichten gegenseitig einzustehen? Dann müssten die Kinder sich ja nur absprechen, ob sie einen Rechtsbetreuer wollen oder doch selbst organisieren. Und dann würde es ja auch bedeuten, dass die Kinder diese Frau vollkommen außen vor lassen könnten. Wer muss dann die Wohnung kündigen, ausräumen, usw. und die Zahlungen übernehmen? Das bleibt dann doch auch alles beim Betreuer oder den Kindern, oder? Warum führt diese rau sich so auf? Man weiß es nicht. Danke nochmal!