Pflegschaft für Enkelkinder

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, wenn das Jugendamt Anträge auf finanzielle Unterstützung ablehnt, ist dies rechtswidrig lt. Urteil vom 01.10.2005. Großeltern sind zwar mit ihren Enkelkindern in direkter Linie verwandt, dieses Verwandtschaftsverhältnis stellt aber keinen Hinderungsgrund für eine Hilfegewährung dar. Damit du dich zwecks finanzieller Unterstützung durch das Jugendamt vorbereiten kannst, gebe ich dir hier einmal einen wertvollen Link :

http://www.aktive-rentner.de/enkel-als-pflegekind-aufnehmen-geht-das.html Ach, noch etwas - du solltest, falls noch nicht geschehen, Kindergeld beantragen. Ich hoffe ich konnte helfen ! Alles Gute und viel Glück ! K.

übrigens, schau noch einmal dort : FRAGE VON Vollpfosten 02.02.2013 - 12:28

Ich habe dir dort einen " echten " Link zur weiteren Info gegeben. Gr. K.

Würde mich natürlich freuen, wenn's euch etwas bringt !

1
@Gaenseliesel

Guten Morgen@Vollpfosten ! Vielen Dank für die Bewertung ! Nun bleibt nur zu hoffen, dass ihr Erfolg haben werdet. Ja manchmal versteht man die Behörden einfach nicht. Vieles scheint eine Auslegungssache des jeweiligen Bearbeiters zu sein. Deshalb ist es in diesem Fall schon einmal hilfreich, mit fundiertem Wissen dem Jugendamt gegenüber zu treten. Ich drücke euch die Daumen ! Viel Glück und alles Gute ! Gr. K.

0