Frage von grofama 24.02.2012

pflegegeld und gez gebühren

  • Antwort von karljosef 25.02.2012

    Meine Erachtens ist es gar nicht notwendig die Geräte umzumelden. Befreit werden kann nämlich der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Hier findest Du alle Informationen dazu:

    http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html

    Eine Befreiung müsste also auch möglich sein, wenn die Geräte auf Dich gemeldet sind, aber von Deinem Mann genutzt werden.

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