Pflegegeld od. Lastenzuschuß im Altenheim

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist so korrekt, wie du es beschrieben hast. Bevor soziale Leistungen in Anspruch genommen werden, muss das Vermögen zumindest zum Teil verwertet werden. Beim Wohngeld darf zumindest keine weitere nicht selbst bewohnte Eigentumswohnung bestehen.

Aber warum vermietet oder verkauft ihr die Wohnung nicht. Sie leer zu lassen ist doch auch idiotisch.