Personenschaden. Fall für die Haftpflicht?

gefragt von banker08 am 28.06.2009 um 13:42 Uhr

Es ist nur eine theoretische Frage. Wenn ich mit meinem Auto jemanden anfahre und ich trage die Schuld, kommt dann die private Haftpflichtversicherung für den Schaden auf?

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anonym
beantwortet von mig112 am 28. Juni 2009 13:44
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Nein, natürlich nicht!

Wie kommst du auf diese Idee? Wofür sollte denn sonst die Kfz-Haftpflicht zuständig sein??

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 28. Juni 2009 13:46

DH


anonym
beantwortet von thomas54 am 29. Juni 2009 13:54
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Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist allein zuständig. Außer es liegt Vorsatz vor. Dann hilft auch die Kfz-Haftpflichtversicherung nichts mehr bzw. wird bei dir Regress nehmen.


anonym
beantwortet von kumkwat am 28. Juni 2009 16:39
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Dafür ist einzig und allein die KFZ-Haftpflicht zuständig.


anonym
beantwortet von Trinchen2001 am 29. Juni 2009 21:15
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es gibt in der privatenhaftpflichtversicherung eine sogenannte "motorklausel" - alle schäden die in verbindung mit einem motorbetriebenen gefährt (ausnahme kleiner selbstfahrender rasenmährer und ähnliche kleinigkeiten bis 6 km/h) entstehen sind über die private haftpflicht nicht versichert


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