Pensionskasse - Ja oder Nein bei Arbeitgeberwechsel
Habe den Arbeitgeber gewechselt, habe aber beim alten Arbeitgeber die Anwartschaft erreicht dort in der deren Pensionskasse zu bleiben, damit mir die Arbeitgeberzuschüsse nicht flöten gehen. Das sind immerhin 60 % der Beiträge über die vielen Jahre. Habe das Angebot sogar dort weiter einzuzahlen, jedoch ohne den 60 % Zuschuss des Arbeitgebers, sondern ich muss nun diesen Anteil selbst aufbringen. Kostet mich mtl. 50,-- € die nächsten Jahre. Dafür bekomme ich eine garantierte "kleine" Zusatzpension, wenn ich in Rente gehe. Wer hat Erfahrungen damit ob sich dass schlussendlich auch für mich rentiert. Wenn ich mtl. die 50 Euro bei der Bank anspare für später, bekomme ich ja leider im Moment fast keine Zinsen (0,5 %-1 % ). Was ist Eure Empfehlung ?
| Abstimmungen | |
|---|---|
| Ja, weiter in Pensionskasse einzahlen | 2 |
| Nein, nicht in Pensionskasse einzahlen | 0 |
| Bei der Bank ansparen | 0 |
| Eigenen Anteil auszahlen lassen | 0 |
| Später die Zusatz-Pension mitnehmen | 0 |
| Für die Rente weiter ansparen | 0 |
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreichJa, weiter in Pensionskasse einzahlen
Ich halte es für sinnvoll hier weiter einzuzahlen, weil ein Banksparplann nicht die gleichen steuerlichen Vorteile mit der gleichen "privaten" Rate verbinden kann ! Die Anwartschaft ist erfüllt, somit kann ich meine BAV d.h. Pensionskasse jederzeit "mitnehmen" Natürlich muss man mitberechnen, das bei Rentenbeginn ein nachgelagerte Versteuerung mit meinem individuellen Steuersatz auf mich wartet,aber was wäre die Alternative ? Neu anfangen in eine BAV oder Übertragen zu lassen ,mit Verlust ? ..oder nicht weiter einzahlen..?Dann schlummert ein PK vor sich hin, die wahrscheinlich noch alte Vorteile nach § 3 (63) EStG bietet..HG DerMakler
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreichJa, weiter in Pensionskasse einzahlen
ich denke mal das es tatsächlich für dich besser ist dort weiter einzuzahlen. allein schon wegen der zuschüsse.
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Das neue Übertragungsabkommen der Versicherungswirtschaft ermöglicht auch die übertragung von Versorgungsansprüchen in einer PK vom alten Arbeitgeber zum neuen. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Versicherungen dem Übertragungsabkommen beigetreten sind. Dann ist auch wichtig, wann Sie den Arbeitsplatz gewechselt haben. Da gibt es Fristen zu beachten. D.h., Sie könnten mit Ihrem Gutahaben ohne Stornoabzüge und steuerneutral wechseln, wenn der neue AG eine PK oder DV anbietet. Für Sie rechnet es sich dann, den Eigenbetrag per Entgeltumwandlung beim neuen AG zu platzieren.
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Schwere Frage. Vielleicht lässt sich die Pensionskasse, das ist nicht mehr als ein Versicherungsvertrag, zum neuen AG portieren. Wenn du die Pensionskasse nicht mit zu einem neuen AG nehmen kannst und natürlich auch keine Zuschüsse mehr bekommst, würde ich mir überlegen dieses Kapital auszahlen zu lassen. Wie hoch ist denn der derzeitige Wert deines Pensionskassenvertrages. Das Kapital kannst du dann in einen oder mehrere Aktienfonds investieren und auch einen Sparplan mit Aktienfonds über 50 EUR oder mehr abschließen. Allerdings ist diese Altersvorsorge dann Schicht 3 und hat deshalb eine andere Besteuerung als eine betriebliche Altersvorsorge aus aus Schicht 2 Vielleicht brauchst du jemand der sich auskennt :-)