Frage von Kleene133 19.11.2011

Pendlerpauschale monatlich seht es mir zu?

  • Hilfreichste Antwort von HermannB 20.11.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Bin kein Steuerexperte, aber wie ich weiß, kann jeder die Pendlerpauschale geltend machen, wenn Deine Werbungskosten einen gewissen Betrag im Jahr übersteigen, dann kannst Du Dir sogar einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, das heißt Du bekommst dann mehr Netto-Gehalt raus.

  • Antwort von gandalf94305 19.11.2011
    5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Zunächst mal: die Pendlerpauschale steht jedem zu, der als Arbeitnehmer zur Arbeit fährt oder mit seinem Privat-Pkw Dienstreisen unternimmt.

    Wer viel Steuern zahlt, bekommt auch mehr erstattet, denn wo keine Steuern sind, kann es auch keine Erstattungen geben.

    Du hast 35 km * 220 Tage * 0,30 EUR = 2.310 EUR. Das liegt über der Werbungskostenpauschale von EUR 1.000, d.h. Du kannst 1.310 EUR steuermindernd geltend machen.

    Dies erfolgt entweder nächstes Jahr mit der Einkommensteuererklärung für 2011 bzw. in 2012 dann für 2011, oder aber Du kannst einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen (die sind nur virtuell und werden jetzt in ELStaM - einer Datenbank für Lohnsteuerabzugsmerkmale - gespeichert). Dazu holst Du von BFINV (Link siehe unten) das Formular für Lohnsteuerermäßigung 2011 und für 2012. Die entsprechenden Werte für den Weg zur Arbeit, sowie ggf. weitere Steuerabzüge für Werbungskosten oder Kinderbetreuung werden angegeben und damit gehst Du zum Finanzamt ins Servicecenter oder schickst dem Finanzamt das Formular einfach zu. Nach Bearbeitung bekommst Du vom Finanzamt eine Bescheinigung für den Arbeitgeber.

    Dir wird dann ein entsprechender Freibetrag jährlich (bzw. 1/12 je Monat) eingetragen. Dafür zahlst Du keine Steuern. Bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 18% wären die EUR 1.310 p.a. also ca. 109 EUR p.m. und damit eine Steuerersparnis von ca. EUR 20 p.m. wert.

    Wer einen Freibetrag hat, muss im Folgejahr dann eine Einkommensteuererklärung machen. Dann wird insgesamt abgerechnet.

  • Antwort von qtbasket 19.11.2011
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Na klar hast du einen Anspruch den Arbeitsweg mit 0,30 € pro EntfernungsKm in deiner Steuererklärung als bei den Werbungskosten anzusetzen.

    220 Tage x 35 km x 0,30 €

  • Antwort von obelix 20.11.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    lass dir die Entfernungspauschale in die Lohnsteuerkarte eintragen, dann hast du die Auswirkung/ den Vorteil "monatlich". Sonst geht es nur über die Steuererklärung am Ende des Jahres.

    Alternativ könnte der Arbeitgeber dir anbieten, einen Teil zu zahlen - vermutlich nicht der Fall.

  • Antwort von EnnoBecker 20.11.2011

    Also, okay, ich sehe zu. Was gibt es denn zu sehen?

  • Antwort von Kleene133 19.11.2011

    das ich das dann monatlich bekomme

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