Pendlerpauschale für Arbeitsplatz der nicht im Arbeitsvertrag angegeben ist

1 Antwort

Wenn Dein vertraglich benannter Arbeitsplatz 10 km entfernt liegt, dann setzt Du dafür tagegenau die Entfernungspauschale an.

Für die Fahrten zu dem entfernteren Arbeitsplatz sollte Dein Arbeitgeber Dir die gefahrenen Mehr-Kilometer mit mind. € 0,30/km (ebenfalls tagegenau) erstatten oder zumindest bestätigen. Diese Bestätigung legst Du beim Finanzamt zusammen mit Deiner Berechnung der nicht erstattenen gefahrenen Kilometer vor.

Für jede Fahrt zum entfernteren Arbeitsplatz setzt Du tagegenau zweimal 90 km x € 0,30/km an und ziehst davon die Arbeitgebererstattung ab. Keinesfalls mußt Du bei direkter Fahrt von Zuhause zum entfernteren Arbeitsplatz Dir die Entfernungspauschale vom Finanzamt anrechnen lassen, egal was der Arbeitgeber bei seiner Erstattung berücksichtigt.

Wenn Dein Arbeitgeber nichts erstattet, dann stellst sich irgendwann die Frage, wie Du zu Deinem neuen PKW kommst dank des Arbeitgeber vorzeitig verschliessenen PKW.

Also von meinem Arbeitgeber bekomme ich das nicht erstattet. Eine Bescheinigung, dass ich 4 Tage zum entfernteren Arbeitsplatz muss würde ich aber bekommen. Heißt dass das ich mir die Entfernungspauschale wie folgt anrechnen lassen kann:

1 Tag naher Arbeitsplatz: 1 x 10km x 0,3€/km = 3€

4 Tage entfernterer Arbeitsplatz: 4 x 90 x 0,3€/km = 108 €

Pro Woche also 111 € ??

0
@neo200

Oder handelt es sich bei den 4 Tagen um eine Auswärtstätigkeit die doppelt honoriert wird? Darum dann die zweimal 0,30€/km oder?

0
@neo200

Entfernungspauschale nur einfache Entfernung von 10 km. Diese wird nicht vom AG bescheinigt. Anlage N, Zeilen 31-39.

Auswärtstätigkeit (zufällig doppelter Wert!), also genaue Kilometerzahl mal € 0,30/km , wie ich geschrieben habe, insg. also € 216/Woche mal Wochen in Anlage N, Zeile 50 eintragen und in Zeile 51 Null eintragen.

0
@LittleArrow

Ja das verstehe ich, aber handelt es sich nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte? Ich bin ja immer 4 Tage die Woche dort...ich meine ich hätte gelesen, dass die Auswärtstätigkeit nur bei nur bei unregelmäßigen Fahrten greift...?

0
@LittleArrow

Vielen Dank...in meinem konkreten Fall bin ich an der Universität angestellt und muss vier Tage in einem Unternehmen arbeiten. Das ist ja dann keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sondern eine andere Firma. Geht das trotzdem??

0
@LittleArrow

Vielen Dank!!! Du hast mir sehr geholfen ;-)

0

super erklärt!!

0