Parken einer hochschwangeren Frau auf Behinderten-Parkplatz zulässig?

gefragt von SusannaLSusannaL am 29.01.2010 um 10:21 Uhr

Sind Abschleppkosten gerechtfertigt, wenn es um den PKW auf einem Behinderten-Parkplatz geht, der dort von einer hochschwangeren Frau geparkt wurde? Dies geschah zu dem Zweck, die nächstgelegene Arztpraxis aufzusuchen. Ein Notfall lag nicht vor.

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anonym
beantwortet von mig112 am 29. Januar 2010 10:32
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Ein kürzlich gefälltes Urteil verwehrt einer Schwangeren (erneut) die Nutzung von Behindertenparkplätze mit allen Konsequenzen !

Die Diskussion selbst ist bereits in die Jahre gekommen:

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2061

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 29. Januar 2010 14:06

Lt. Test 2/2010, S. 8, so der Bay. Verwaltungsgerichtshof, Az. 20 U 134/07.


anonym
beantwortet von gitarre am 29. Januar 2010 10:21
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Schwangerschaft ist keine Krankheit- und auch keine Behinderung, so würde ich das sehen.


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beantwortet von ischdem am 28. Juni 2010 05:43
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sorry

die schwangerschaft gilt nicht als behinderung im sinne des gesetzes.....



anonym
beantwortet von Wodie am 29. Januar 2010 10:29
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Diese Parkplätze dürfen nur benutzt werden die das blaue Schild mit dem Rollstuhl vorweisen können. Der Inhaber dieses Schildes muss im Behindertenausweis das Merkzeichen "aG" eingetragen haben. Nur "G" reicht nicht aus um dort parken zu dürfen.


anonym
beantwortet von Susanne1 am 29. Januar 2010 10:23
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sicher gerechtfertigt, Behindertenparkplätze sollten unbedingt gehandicapten Menschen zur Verfügung gestellt werden, die nicht o. nur schlecht laufen können u. wirklich auf kurze Wege angewiesen sind.


anonym
beantwortet von Hajoo am 29. Januar 2010 16:21
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Sicher ist man zumindest als Hochschwangere manchmal sehr behindert. Den Status eines behinderten Mitbürgers erreicht man aber deshalb nicht, weil dieser nicht vorübergehend ist wie bei der Schwangeren. Also die beiden können somit nicht verglichen werden.


Bernd2009
beantwortet von Bernd2009 am 29. Januar 2010 12:03
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...auf einem Behindertenparkplatz darf nur parken, wer den blauen Parkausweis und das Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" hat. Nach meinen Feststellungen parken dort häufig Fahrzeuge ohne entsprechenden Ausweis (...nur mal eben was abholen...usw.), so dass ich als Parkberechtigter zusehen muss, wo ich parken kann. Die Parkerleichterung für Behinderte soll deren Nachteile durch ihre gesundheitlichen Einschränkungen auszugleichen helfen. Es wäre hilfreich, wenn das wirklich von allen beachtet würde.

Ich verstehe, dass eine schwangere Frau auch den kürzesten Weg sucht, aber parken darf sie dort trotzdem nicht. Deshalb ist das Abschleppen die Konsequenz. Es wäre vielleicht "nur" zu einem Bussgeld gekommen, wenn sie im Auto ein Blatt mit ihrer Handy-Nummer hinterlassen hätte, so dass die Abschleppkosten entfallen wären. Besser wäre gewesen, sie hätte sich zu dem Arzt hinfahren lassen....


Kommentar von Wodie am 29. Januar 2010 12:35

Merkzeichen "H" berechtigt nicht zum parken auf einem Behindertenparkplatz. Nur "aG" und "BL"

Kommentar von 5fe97e550dc3096288e775bb8952a04bsmallBernd2009 am 29. Januar 2010 20:01

...bei Bl ist auch Merkzeichen "H"...

Kommentar von Wodie am 30. Januar 2010 21:25

Mein Sohn hat "G" "H" und "RF" und kein "BL" also dürfen wir nicht auf einem Behindertenparkplatz parken weil ihm das "aG" oder "BL" fehlt. Somit berechtigt "H" nicht zum parken auf solschen Plätzen.


anonym
beantwortet von Awando am 29. Januar 2010 10:28
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Liebe Susanne, ich kann deine Frage im Sinn verstehen.

Ich persönliche finde dann aber die Formulierung Behindertenparkplatz absolut nicht passend.

Um auf solch einem Parplatz stehen zu können musst du einen Behindertenausweis haben. Den du verständlicher Weise nicht erhälst.

Die Idee ist aber nicht schlecht und vielleicht sollte man die Parkplätze anders bezeichnen und hier die Möglichkeiten erweitern.

Übrigens, Frauenparkplätze gibt es ja schon. Diese sind in der Regel auch etwas größer und der Gedanke dahinter war u.a. auch das Thema Schwangerschaft.

Kommentar von Wodie am 29. Januar 2010 10:31

Auch der Behindertenauseis alleine genügt nicht.

Kommentar von Awando am 29. Januar 2010 10:57

Ja gut, ist korrekt. Du musst einen entsprechenden Eintrag beantragen. Sonst geht es auch nicht.


schifahrer
beantwortet von schifahrer am 29. Januar 2010 10:25
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Hast Du einen Behindertenausweis bekommen für die Dauer der Schwangerschaft- ohne Ausweis siehts schlecht aus.


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