Optionale Sondertilgungsmöglichkeit im letzten Jahr nicht genutzt, Übertragung nach 2014 möglich?

2 Antworten

Taeddie:

Ein Blick in den Dalehensvertrag verdeutlicht das Sondertillungrecht, wo z.B. vereinbart ist:

"Die Bank ist bereit, Sondertilgungen aus Eigenmitteln des Darlehsnnehmers ohne Geltendmachnung einer Vorfälligkeiktsentschädigiung wie folgt entgegenzunehmen:

Bis zu Euro ....... (Summe) vom ....(Datum der Darlehensauszahlung) bis .... (Datum der. Endes der Festschreibungsfrist).

Die Sondertilgung kann nur in einem Betrag geleistet werden.

Wird dieser Betrag in einem Jahr nicht ausgenutzt, ist eine Übertragung nicht ausgenutzter Beträge auf Folgejahre nicht möglich. Auch können nicht vorzeitige Leistungen auf Sondertilgungsrechte für Folgejahre erbracht werden."

Ich sehe keine Chancen einer "Nachzahlung".

Die Möglichkeit der Sondertilgung sind im allgemeinen immer auf das Jahr begrenzt. Genaueres steht im Darlehensvertrag. Das heisst im letzten Jahr keine Sondertilgung und in diesem den doppelten Betrag das wird nicht gehen.