Opa verspricht für den Fall seines Todes Enkelin Geld - darf sie das Geld an sich nehmen?
Der Opa hat der Enkelin anvertraut, dass sie im Falle seines Ablebens seine Geldbörse mit 5.000 € in bar für sich behalten darf. Im Testament ist sie allerdings nicht bedacht, sondern allein ihr Vater, der Sohn und das einzige Kind des Opas. Darf im Falle des Ablebens die Enkelin das ihr versprochene Geld an sich nehmen und behalten?
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Opa müsste persönlich handschriftlich folgendes festzurren und auffindbar aufbewahren:
"In Ergänzung meines Testaments vom 01.01.2010 bestimme ich folgendes Vermächtnis: Meine Enkelin Eva Maria Schneider geb. am 1.1.1995, wohnhaft Bonn, Sonnenallee 19, vermache ich fünftausend Euro. Dieser Betrag befindet sich zurzeit in meiner Geldbörse, die ich meiner Enkelin in Verwahrung gegeben habe. Bonn, den 17. Januar 2012 Fritz Müller geb. 12.12.1040"
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Natürlich nicht - das hast du doch nicht ernsthaft geglaubt, oder!?
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Nö, kein wirksames Vermächtnis.
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