Ohne Übergabeprotokoll eingezogen,vermieter will jetzt bei Auszug Übergabeprotokoll!Geht das ?

4 Antworten

Du kannst tun und lassen was Du willst. Allerdings hast Du bei einer Teilnahme an der Übergabe die Chance zu bestimmen, wie die Musik spielt. Klar sein mußt Du Dir, dass der Vermieter den Zustand der Wohnung auch ohne Dein Zutun dokumentieren wird und die Rückschlüsse daraus ziehen wird. Ob er Dich zum Renovieren bzw. der Kostentragung zwingen kann, hängt vom Inhalt des Mietvertrags ab.

Du hast die Wohnung, nicht nur die Schlüssel zu übergeben :-O

Einem Übergabeprotokoll musst du weder zustimmen noch es unterschreiben - das wäre allerdings dämlich, wenn du keinen Nachweis der Zählerstände oder Mängel hast, wirksam vereinbarte Schönheitsreparaturen angeblich nicht oder nicht sachgerecht geleistet wurden, kann der Vermieter munter klagen. Da nützen auch keine schicken Fotos, wenn Mängel gelistet werden, die man darauf nicht erkennt oder Zeugen beigebracht werden, die nach dem Fototermin Mängel mit festgestellt haben wollen :-O

Das kann man sich antun, muss man aber nicht.

Wohnungsübergabe mit eigenem Zeugen, Zähler- und Schlüsselquittung wären das Mindeste; eigene Feststellungen auf dem Protokoll deutlich sinnvoller als "mit solchen Menschen möchte ich nichts mehr zu tun haben".

G imager761

und dem Vermieter die Schlüssel in den Briefkasten werfen.

Damit wurde die Wohnung nicht übergeben! Lies bitte: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/schluesselrueckgabe.htm.

Kaution habe ich nicht bezahlt.

Das befreit Dich auch nicht von Deinen mietvertraglichen Pflichten. Vielleicht hast Du die Sprache des Vermieters bzgl. Deiner mitvertraglichen Pflichten als Drohung missdeutet und nicht als Belehrung über rechtliche Konsequenzen? Deine Version der Wohnungsübergabe per Schlüsseleinwurf zeigt jedoch noch ein erhebliches Lernpotential.

Vermieter will ein Übergabeprotokoll haben.Muss ich dem zustimmen,unterschreiben.

Darf ich mir hier am Ende ein Fragezeichen denken? Wenn ja, dann mußt Du zu nichts zustimmen, was im Übergabeprotokoll steht, aber Du darfst es mitnehmen und Du musst es nicht unterschreiben, wenn Dir der Inhalt nicht paßt. Du solltest vorallem nicht alleine diese Wohnungsübergabe machen, sondern einen Zeugen, der sich vielleicht sogar im Mietrecht auskennt, mitnehmen. Ab besten auch jemand, der beim Einzug dabei war, als die Wohnung inspiziert wurde.

Denke mir der will sich seine Wohnung von mir Renovieren lassen.

Es ist unwichtig, was Du Dir denkst! Was sagt der Vermieter dazu und was der Mietvertrag? Es mag Vermieter geben, die mittlerweile festgestellt haben, dass die Schönheitsreparaturenklausel ihres Mietvertrages rechtlich unwirksam ist; daher versuchen sie diese Mangelhaftigkeit durch ein Wohnungsübergabeprotokoll zu reparieren. Und tatsächlich, wenn Du darin das "Streichen der Südwand" zusagst, mußt Du es tun, obwohl die Klausel nach dem Mietvertrag vielleicht unwirksam wäre.

So, nun hast Du mehr als einen guten Ratschlag und Du darfst Dich freuen, Peter:-))

Das "Problem" ist natürlich, dass du durch das fehlende Übergabeprotokoll zu Beginn des Einzuges nicht nachweisen kannst, welchen Zustand die Immobilie hatte.

Wenn dein Vermieter auf einem Übergabeprotokoll besteht, dann muss dieses auch erstellt werden. Für dich ist es sehr wichtig, dass du es gemeinsam mit dem Vermieter erstellst und dich so auch rechtfertigen kannst. Schäden die schon da waren müssen auch im Protokoll als solche gekennzeichnet werden! Unterschreibe nicht, wenn nicht eindeutig klar ist, dass du nicht Verursacher alter Schäden bist.

Zu deiner Sicherheit kannst du dir ja noch jemanden dazuholen, der vielleicht auch die Wohnung zu Beginn des Mietverhältnisses gekannt hat.

Lass dich nicht verunsichern, mache aber auf keinen Fall den Fehler, dass du nicht bei der Übergabe dabei bist, bzw. keine ordentliche "Rückübergabe" der Wohnung durchführst. Sonst kann es wirklich teuer werden...