Offene Posten nach Erlöschung einer GmbH
Nachdem die Löschung einer GmbH im Handelsregister eingetragen ist, kann danach noch ein ehemaliger Gläubiger (sei es eine andere Firma oder auch eine Behörde) noch Geld vom ehemaligen Geschäftsführer dieser Firma verlangen?
Wie gesagt ist die Löschung der Firma im Handelsregister eingetragen und somit ist das obligatorische Sperrjahr (das nach Einreichung der Liquidation folgt) ebenfalls schon vorbei.
Vielen Dank im Voraus, Mark
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Antwort von bernd2012 03.02.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Wenn die Liquidation abgeschlossen ist, aber noch Gläubiger vorhanden sind, haftet der Liquidator. Während der Liquidation sind alle Vermögenswerte zu verwerten und die Verbindlichkeiten zu berichtigen. Reicht das Vermögen nicht aus um alle Verbindlichkeiten zu berichtigen, wäre ein Insolvenzantrag sinnvoll.
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wenn derjenige privat dafür haftet ja. Viele Banken lassen sich für einen Kredit so eine "Privathaftung" unterschreiben. Auch die Sozialversicherungskassen und das Finanzamt hat eine sogenannte "Durchgriffshaftung"
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