Frage von odense 27.06.2011

Österreichischer Werkvertrag, aber wohnhaft in Deutschland

  • Antwort von qtbasket 27.06.2011
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Steuerpflichtig in Deutschland, weil hier erster Wohnsitz.

    Sozialversicherungspflichtig in Österreich nach dortigem Recht.

  • Antwort von obelix 27.06.2011

    Deine Frage ist insofern nicht klar formuliert, weil du zum einen von einem Werkvertrag sprichst, zum anderen von einem Arbeitgeber, was auf Festanstellung hinweist. Die monatlichen Zahlungen weisen mehr auf einen Dienst- denn einen Werkvertrag hin.

    Dennoch kann ich von "üblichen" Konstellationen sprechen:

    • Freiberufler hier (oder Gewerbe); damit beim Finanzamt anmelden
    • ggf. USt-ID beantragen
    • keine Sozialversicherungspflicht
    • Krankenversicherung informieren; die PKV ist nicht Pflicht, man kann in der GKV bleiben
    • Rechnungstellung könnte in Sachen USt problematisch werden

    Stelle mit deinem Auftraggeber klar, wie das mit den Versicherungen ist in Ö. Ich denke hier an Scheinselbständigkeit etc. Auch zu klären: USt.


    Auch in D solltest du achtgeben, wenn du selbständig arbeiten willst, denn bei nur einem Kunden bist du scheinselbständig!


    Sollte es wirklich ein Arbeitgeber sein, dann bist du festangestellt. Die Besteuerung bleibt in D, die Sozialversicherung muss der AG hier abführen.


    Am besten mit einem Steuerberater sprechen, denn Fehler bei so einem Konstrukt können sehr teuer werden!

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